geändert am 20.03.2009 13:30:02 geändert am 20.03.2009 16:43:04
Cyankali
Wieso reduzieren wir die ganze Diskussion nicht auf die Vergabe von Cyankali zur Sterbehilfe. Das kann doch dann die Berufsgruppe oder Menschen austeilen, die es will. Da braucht man nicht zwangsweise einen Arzt. Das kann dann sogar ein Rechtsanwalt. Aber der will sich ja seine Hände nicht schmutzig machen. Das delegiert man dann an den Idioten Arzt. Und seinen wir uns doch darüber einig. Das ist die einfachste Lösung: Aktive Sterbehilfe. Da brauche ich mir keine Gedanken mehr um palliative Medizin machen. Da braucht man sich nicht mehr so viele Gedanken um alles andere zu machen, was man sonst für einen Sterbenden und seine Angehörigen tun würde. Da muss man als niedergelassener Hausarzt nicht 2-3 Mal im Altenheim für bugdetiertes Geld vorbeifahren. Sehen wie es dem Patienten geht und mit Angehörigen sprechen. Sich mit dem Personal auseinander setzen, welches ja auch den Sterbenden lange gepflegt hat und auch seine Gefühle hat. Das geht schnell und einfach Kapsel oder ein Spritzle, dann kann man in Ruhe, die Leichenschau in ein paar Stunden oder am nächsten Tag planen. So geht es auch. Meine Patienten und Angehörigen waren immer dankbar, wenn man sich um den Sterbenden gekümmert hat und auch ein wenig mehr gemacht hat, als man gerade bezahlt bekommen hat. Und entlohnt wurde ich auch. Nicht mit Geld oder materiellen Dingen sondern mit Respekt und Vertrauen. Und im übrigen muss ich mich jetzt um meine Patienten kümmern, die nicht über den Jordan wollen.
Und seinen wir uns doch darüber einig. Das ist die einfachste Lösung: Aktive Sterbehilfe. Da brauche ich mir keine Gedanken mehr um palliative Medizin machen.
Ach Adonis, ja - wir sind ehrlich und mal von Deinem gespaltenen Verhältnis zu den Juristen abgesehen unterliegt Du einem folgenschweren Denkfehler: die palliativmedizinische Therapie steht in keinem (!) Widerpruch zur Sterbebegleitung resp. -hilfe. Vielleicht erliegst Du hier auch nur den gebetsmühlenartig vorgetragenen Sonntagsreden so mancher Oberethiker in diesem unserem Lande, die sich auch schon mal erlauben, Euch als Ärzten ein Buch über den "guten Arzt" als jederzeitigen Ratgeber an die Hand zu geben. Auch die palliativmedizinische Begleitung erfährt ihre Grenzen durch den Patienten, der diesbezüglich sein Selbstbestimmungsrecht ausübt und von daher solltest Du Dir dennoch Gedanken um die Palliativmedizin machen. Freilich nicht in dem Bewusstsein, dass zugleich in der palliativmedizinischen Betreuung auch eine Mission erblickt wird, in dem gewissermaßen der Patient angehalten wäre, auch das ihm widerfahrene Leid anzunehmen und letztlich - auch in Kenntnis der Möglichkeiten einer Schmerztherapie - zu tragen. Noch schlimmer ist es, wenn gar vereinzelnd die völlig unsägliche These vertreten wird, der Patient verhindere mit seinem egozentrischen Individualismus den weiteren Ausbau der Palliativmedizin. Hier haben dann einige Medizinethiker endgültig den Bezug zur Realität verloren und können nicht ernst genommen werden. Dies liefe nämlich darauf hinaus, dass der Patient zum Zwecke der Forschung instrumentalisiert wird - und das wollen wir doch nun wirklich nicht oder?
geändert am 20.03.2009 19:10:09 geändert am 20.03.2009 20:22:14 geändert am 21.03.2009 08:11:41
Den Todeszeitpunkt
kann man nicht vorher bestimmen. Noch weniger wann und auf welche Art und Weise man stirbt.
Daher finde ich den Vorschlag mit der Cyankali Tablette nicht so schlecht. Wenn jemand wirklich Angst vor Schmerzen oder vor dem Tod oder beides hat, und möglicherweise auch berechtigte Angst, kann er oder sie ja soetwas mit sich herumschleppen. Denn wenn er oder sie zufällig einen Verkehrsunfall mit Brandt haben sollte, ist es doch geschickt, wenn die Tablette dabei ist. Oder etwa nicht ?
Die Forderung des Medizinethikers Jochen Taupitz, Ärzte sollten Beihilfe zum Suizid leisten, hat für Aufregung gesorgt. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnt dies entschieden ab: „Wir sind keine Mechaniker des Sterbens, wir sollen Leben retten.“