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am Samstag, 26. September 2009 um 22:59
 

Bitte helfen sie mir!!

Hallo zusammen,
ich habe Zahnmedizin studium in Jordanien abgeschlossen, und ich möchte jetzt gerne weiterbildung zum Fachzahnarzt machen..Ich habe eine Führbarkeitsbescheinigung (Führung von akademischen Graden) erhaltet,dass ich mit meinem Zuigness in Deutschland fuhren kann.Ich habe deutsche Staatangehörigkeit.
Die Frage ist,brauche ich Gleichwertigkeitsprüfung um eine Approbation zu haben!!
am Sonntag, 27. September 2009 um 09:41
 

Gleichwertigkeitsprüfung ja

da diese sich auf den Abschluss und nicht auf die Staatsbürgerschaft bezieht.
am Sonntag, 27. September 2009 um 12:44
 

Danke jetfriend

danke für deine Antwort.
Aber ich habe eine kurze Frage,, mein Zeugniss ist anerkannt.Spielt das eine Rolle oder nicht!!

Danke sehr.
am Montag, 28. September 2009 um 08:39
 

Wer hat die Anerkennung

ausgesprochen? Die ausländische Führbarkeit von deiner Uni sagt nur das akademische Geplänkel aus. (so, wie du als Diplom- Biologe z.B. auch Dr. med., aber ében nicht Arzt, sein kannst).

Für die Möglichkeit, am Patienten zu arbeiten, brauchst Du eben die deutsche Approbation.
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Ärzte-TÜV

Bundes­gesund­heits­ministerin Ulla Schmidt fordert einen „Ärzte-TÜV“, das heißt eine regelmäßige Kontrolle des ärztlichen Fort­bildungs­standes. Dies wird von den meisten Ärzten abgelehnt. Die Ärzte­kammern verweisen auf die erfolgreiche Umsetzung der freiwilligen zertifizierten Fortbildung. Was ist Ihre Meinung?

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