«1»Seite
2 Beiträge, Seite 1 von 1
am Freitag, 23. Juli 2010 um 20:59
 

Urteil zu Freizeitausgleich

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42104/Freizeitausgleich_fuer_Bereitschaftsdienste_kann_in_gesetzlicher_Ruhezeit_erfolgen.htm

[quote]Der Arzt habe keinen Anspruch darauf, nach Ableistung eines Bereitschaftsdienstes zunächst unbezahlte Ruhezeit und anschließend bezahlten Freizeitausgleich gewährt zu bekommen, stellten die Richter klar. Denn das Arbeitszeitgesetz schreibe dem Krankenhaus nicht vor, durch welche arbeitsvertragliche Gestaltung es sicherstelle, dass der Arzt nach seiner Arbeit und während seiner Ruhezeit nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werde. [/quote]

Ich weiß nicht, ob ich verstanden habe, was der einklagen wollte. Wollte der zusätzlich zu dem Ruhetag, den er im Anschluss an den Dienst hatte, irgendwann später einen zusätzlichen bezahlten Urlaubstag haben?
Könnt ihr mir das erklären? Kennt jemand einen Link zu dem Urteil?

am Samstag, 24. Juli 2010 um 13:28
 

Dr Holiday

Deutsche Ärzte sind eben heute mehr freizeitinteressiert...
«1»Seite
2 Beiträge, Seite 1 von 1

Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

Ärzteschaft im Umbruch: Die Ausbeutung der Arbeitskraft und die Überlastung insbesondere junger Ärztinnen und Ärzte hat das Deutsche Ärzteblatt in mehreren Beiträgen thematisiert. Auch auf dem 104. Deutschen Ärztetag in Ludwigshafen war es ein zentrales Thema. Der Druck dürfe nicht weiter von oben nach unten weitergereicht werden, hieß es. Dieses Forum soll den Ärzten als Plattform für den persönlichen Erfahrungsaustausch dienen. Wir bitten, dabei auf persönliche Verunglimpfungen und insbesondere auf Namensnennungen zu verzichten. Die Redaktion behält sich vor, derartige Beiträge zu entfernen

Letzte Beiträge zu diesem Thema

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Eingeloggt als

Suchen in