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am Donnerstag, 28. April 2011 um 19:34
 

Der Rechtsreport von Heft 16, Seite C 755

gibt ein Urteil wider, in dem Heilpraktiker zur Ausübung der Akupunktur vertiefte ärztliche Kenntnisse abverlangt werden, jedoch ohne Heilpraktiker-Erlaubnis keine TCM-Therapie wie Akupunktur angewendet werden darf:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=86843

Hat da wirklich ein Arzt gegen das Verbot der Ausübung der TCM geklagt, und nicht Recht bekommen, weil er ja keine Heilpraktiker-Erlaubnis dazu hatte?
am Donnerstag, 28. April 2011 um 19:36
 

Der Rechtsreport von Heft 16, Seite C 755

gibt ein Urteil wider, in dem Heilpraktiker zur Ausübung der Akupunktur vertiefte ärztliche Kenntnisse abverlangt werden, jedoch ohne Heilpraktiker-Erlaubnis keine TCM-Therapie wie Akupunktur angewendet werden darf:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=86843

Hat da wirklich ein Arzt gegen das Verbot der Ausübung der TCM geklagt, und nicht Recht bekommen, weil er ja keine Heilpraktiker-Erlaubnis dazu hatte?
am Freitag, 29. April 2011 um 08:05
 

Jurist ist keine Berufsbezeichnung.

Das ist eine Diagnose. Alkoholismus ist ja auch bei Juristen, wie auch bei Ärzten sehr verbreitet und die Folgen sind bei beiden entsprechend.
am Mittwoch, 4. Mai 2011 um 15:30
 

Es gibt doch Beweise!!!!!!!!

Auf br-Radiowissen wurde vor einiger Zeit ein Beitrag zum Thema Placebo ausgestrahlt. Darin wurde auch eine Schmerztherapiestudie erwähnt.

In der genannten Studie verglich man vier Therapiemöglichkeiten:
Placebo
gängiges Schmerzmittel (keine genaueren Informationen)
Morphium
Akupunktur

Eine Wirkung zeigten lediglich Mophium und Akupunktur.
Leider kenne ich mich mit Akupunktur zu wenig aus,um ein abschließendes Urteil fällen zu können.

Trotzdem hoffe ich, euch durch meinen Beitrag weitergeholfen zu haben.

MfG, d.a.
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Akupunktur: Spekulative Lehrinhalte?

Der „Vater der westlichen Akupunktur“ ein Scharlatan? Der Franzose George Soulié de Morant hat vermutlich nie in China eine Nadel gestochen oder eine eine Nadelung gesehen. Von rationalen Lehrinhalten kann so keine Rede sein. Die Einführung der „Zusatzbezeichnung Akupunktur“ war voreilig. Sie zementierte spekulative Lehrinhalte, die vielfach dem Aberglauben näher sind als der Wissenschaft.

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