Organspende

Wie kann die Zahl der Organspenden erhöht werden? Viele halten die sogenannte Widerspruchsregelung für eine Lösung, nach der Organe entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Kritiker sehen darin einen Eingriff in ihr Selbstbestimmungrecht.
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Welche Regelungen gibt es?
- Zustimmungsregelung
Nur wer zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, ist potenzieller Organspender (Organspendeausweis). In Deutschland gilt die „erweiterte Zustimmungsregelung“: Die Angehörigen können nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden, wenn sich dieser nicht geäußert hat.
- Widerspruchsregelung
Organe dürfen entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei der „erweiterten Wirderspruchsregelung“ haben die Angehörigen ein Vetorecht. Eine solche Regelung gilt unter anderem in Österreich und Spanien. BH
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