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am Sonntag, 22. Mai 2011 um 08:40
geändert am 14.07.2012 11:53:20
 

xxx

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am Freitag, 10. Juni 2011 um 22:38
 

keiner

eine idee...???
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Organspende

Wie kann die Zahl der Organ­spenden erhöht werden? Viele halten die sogenannte Wider­spruchs­regelung für eine Lösung, nach der Organe entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht wider­sprochen hat. Kritiker sehen darin einen Eingriff in ihr Selbst­bestimmung­recht.

Letzte Beiträge zu diesem Thema

  • keiner
    henni277 | 10.06.11 22:38

Welche Regelungen gibt es?

  • Zustimmungsregelung
    Nur wer zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, ist potenzieller Organspender (Organspendeausweis). In Deutschland gilt die „erweiterte Zustimmungsregelung“: Die Angehörigen können nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden, wenn sich dieser nicht geäußert hat.
  • Widerspruchsregelung
    Organe dürfen entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei der „erweiterten Wirderspruchsregelung“ haben die Angehörigen ein Vetorecht. Eine solche Regelung gilt unter anderem in Österreich und Spanien. BH

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