der Beitrag ist zwar Asbach-Uralt, aber ich kann mir einen Kommentar nicht verkneifen:
der Verfasser hat vergessen, dass er die Kriterien zur Entnahme allein bestimmen darf, denn wenn schon der Patient/ dessen Angehörigen nichts mehr zu schnacken haben, dann kann man die Todesfeststellung ja auch gleich noch etwas vereinfachen. Fachmann der er ist, sieht er doch auf alle Fälle, wann es besser ist, den Stecker zu ziehen. Würde mich mal interessieren, ob er bei dieser Haltung auch dann bleibt, wenn das eigene Kind im Koma liegt. Sowas kommt raus, wenn einer von den Eltern das Medizinstudium gesporsort bekommt und die eigene Bildung dabei in A¨¨¨geht. Peinlicher geht es kaum.
...in meinem ganzen leben noch nie gewält. ist dir bestimmt auch lieber. ...
Auch wenn es Ihren geistigen Horizont übersteigen mag: es gibt Menschen in anderen Ländern , die demonstrieren und sich erschießen lassen, nur um wählen gehen zu dürfen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Sorry, aber vor demonstrativen Nichtwählern habe ich leider ungefähr so viel Respekt wie die Amerikaner vor den von ihnen unterworfenen Völkern. Ich würde mich schämen!
in dieser diskussion darf JEDER patient auch mitmischen. es geht schliesslich um die patienten, und nicht um die erlauchten blaublütigen halbgötter in weiß, oder?
das haben aber offensichtlich noch immer nicht alle kapiert . . .
geändert am 11.07.2011 14:48:42 geändert am 11.07.2011 14:49:21 geändert am 11.07.2011 14:50:50 geändert am 11.07.2011 14:53:21
Mein Beitrag von 2007 war natürlich ironisch gemeint
Zitat aus meinem Beitrag vom 31.07.2007 15:48:20:
[...] Volle Zustimmung, Herr Kollege. Organspenderausweise oder ein Register, in das man seinen Widerspruch eintragen kann (siehe Österreich) sind überflüssiger bürokratischer Ballast und führen nur zu unnötigen Verzögerungen bei der Organentnahme. Wozu erst in einem Register oder in Gesprächen mit seinen Angehörigen eruieren, wie der Patient oder seine Angehörigen zur Organentnahme stehen, wo den Laien der nötige fachliche Background dafür sowieso fehlt?
Jeder ist ein potenzieller Spender und beim Erreichen der Volljährigkeit werden bei jedem Einwohner Deutschlands alle hierfür benötigten Daten ermittelt und in einem zentralen Transplantationsregister gespeichert, damit die Organzuteilung noch schneller und effizienter erfolgen kann.
Mein oben zitierter Beitrag war natürlich ironisch/sarkastisch gemeint. Ich hoffe, nicht nur Kollege Raddoc hat mich damals richtig verstanden.
Erscheckend finde ich, dass die Entwicklung nun - vier Jahre später - tatsächlich in diese Richtung zu gehen scheint.
Ich lehne eine Widerspruchsregelung ab.
Meiner Meinung nach wäre folgende Variante richtig: Man sollte die Menschen auffordern, sich mit dem Thema zu beschäftigen - und zwar sowohl aus Sicht eines potenziellen Spenders, als auch aus Sicht eines potenziellen Empfängers. Einen Zwang, sich damit zu beschäftigen, lehne ich ab.
Wer sich vorstellen kann, im Fall des Falles Empfänger zu sein, sollte auch zur Spende bereit sein und sich in ein Register potenzieller Spender eintragen lassen. Registrierte potenzielle Spender sollten als Empfänger bevorzugt behandelt werden.
Meiner Meinung hat niemand einen moralischen Anspruch auf ein Organ eines anderen Menschen, und Kampagnen, in denen Menschen, die nach ihrem Hirntod nicht als Spender verwendet werden möchten, ein schlechtes Gewissen suggeriert werden soll, lehne ich ab.
geändert am 16.07.2011 14:07:08 geändert am 16.07.2011 14:07:27 geändert am 16.07.2011 14:08:08 geändert am 16.07.2011 14:08:32
Neue Organspenderegelung: Malocherdoc's weise Ratschläge beherzigt
Im Grunde geht die neuen Regelung in die von mir seit Jahrzenten vorgegebene Richtung.
Natürlich spekuliere ich auch auf die inaktive denkfaule Mehrheit des typischen Deutschen von heute. Wer sich nicht die Sekunde Zeit zum Nachdenken nimmt und ggf. widerspricht, braucht sich danach auch nicht zu beschweren. Natürlich gibt's dann auch noch die typisch deutschen Gutmenschen, die dann zeigen können, was für Gutmenschen sie wirklich sind.
Niemand wird gezwungen. Die Organbanken wären bis zum Anschlag voll mit Material und keiner bräuchte Angst zu haben, daß er vom typisch leichenblass-übernächtigten Oberarzt der Gefäßchirurgie gen Mitternacht unnötig ausgeweidet wird.
Das Dialyssegeschäft wird einbrechen, was manchen Kollegen und die nichtärztlichen Betriebsführungsgesellschaften mit ihren höchst lukrativen Mega-Dialysepraxen natürich schwer treffen wird. Aber die Volksgesundheit geht vor und KK-Beiträge werden auch gespart.
Vielleicht lässt sich stattdessen ja ein neuer Industriezweig der Transplantationsmedizin mit internationaler Klientel und reichlich Organen im Lager ausbauen - bringt Devisen ins Land und man tut auch noch Gutes.
Wie kann die Zahl der Organspenden erhöht werden? Viele halten die sogenannte Widerspruchsregelung für eine Lösung, nach der Organe entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Kritiker sehen darin einen Eingriff in ihr Selbstbestimmungrecht.
Zustimmungsregelung
Nur wer zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, ist potenzieller Organspender (Organspendeausweis). In Deutschland gilt die „erweiterte Zustimmungsregelung“: Die Angehörigen können nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden, wenn sich dieser nicht geäußert hat.
Widerspruchsregelung
Organe dürfen entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei der „erweiterten Wirderspruchsregelung“ haben die Angehörigen ein Vetorecht. Eine solche Regelung gilt unter anderem in Österreich und Spanien. BH