geändert am 07.10.2011 06:54:39 geändert am 07.10.2011 06:55:51
Zuckerbrot und Peitsche ...lohnt es sich nicht mehr ?
Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge ab 1. Januar 2011 Einpixel transparent
Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge bei Unterversorgung
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat für insgesamt zehn Planungsbereiche, in denen eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt wurde, auch für das Jahr 2011 die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen und die Zahlung fallzahlabhängiger Sicherstellungszuschläge beschlossen. Danach haben Vertragsärzte, denen eine Neuzulassung oder eine Zulassung zur Praxisübernahme in einem Gebiet mit festgestellter oder drohender Unterversorgung erteilt wird, auch im Jahr 2011 die Möglichkeit, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000 € zu erhalten.
Für die Feststellung einer in absehbarer Zeit drohenden Unterversorgung ist der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen verantwortlich. Bislang wurde eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung nur für die Fachgruppe der Hausärzte festgestellt. Zur Fachgruppe der Hausärzte zählen nach der Definition der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Fachärzte für Allgemeinmedizin, die hausärztlich tätigen Internisten, die Praktischen Ärzte und die Ärzte ohne Gebietsbezeichnung.
Folgende Planungsbereiche sind derzeit nach den Feststellungen des Landesausschusses für die Arztgruppe der Hausärzte von Unterversorgung bedroht und damit Förderungsgebiete :
Bad Doberan
Güstrow
Ludwigslust
Mecklenburg-Strelitz
Müritz
Nordwestmecklenburg/Wismar
Ostvorpommern
Parchim und
Uecker-Randow
Stand: 21.09.2011
Bereits niedergelassenen Hausärzten in Gebieten mit festgestellter bzw. drohender Unterversorgung werden darüber hinaus fallzahlabhängige Bonuszahlungen bei Überschreiten der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der Allgemeinmediziner (MV) in Höhe von 10 € je überschreitenden Behandlungsfall je Quartal gewährt.
Investitionskostenzuschüsse bei lokalem Versorgungsbedarf / fachärztlicher Versorgungsbereich Darüber hinaus besteht für bestimmte Fachgebiete auch die Möglichkeit, bei festgestelltem zusätzlichen Versorgungsbedarf einen Investitionskostenzuschuss zu erhalten. Voraussetzung ist stets, dass der Zulassungsausschuss eine Sonderbedarfszulassung aufgrund von lokalem Versorgungsbedarf ausgesprochen hat.
Im Einzelnen stellt sich dies nach Beschlussfassung des Landesausschusses wie folgt dar: Bei Feststellung von zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf in der Stadt Demmin durch den Zulassungsausschuss (Sonderbedarfszulassung) im Bereich der nervenärztlichen Versorgung wird dem jeweiligen Arzt ein Zuschuss in Höhe von 50.000 € gewährt.
Bei Feststellung von zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf in einem nicht unterversorgten Gebiet durch den Zulassungsausschuss (Sonderbedarfszulassung) im Bereich der augenärztlichen Versorgung wird den jeweiligen Ärzten ein Zuschuss in Höhe von 50.000 € gewährt.
Darüber hinaus kann der Landesausschuss im Einzelfall bei nachgewiesenen Versorgungsbedarf die Gewährung von Zuschüssen für weitere Facharztgruppen und Planungsbereiche bzw. Teile von Planungsbereichen beschließen.
Die Gewährung aller Investitionskostenzuschüsse wird an folgende Voraussetzungen geknüpft:
* Der Vertragsarzt verpflichtet sich, seine Tätigkeit mindestens 5 Jahre am Zulassungsort auszuüben. * Im 1. Abrechnungsquartal müssen mindestens 50 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden. * Im 2. Abrechnungsquartal müssen mindestens 75 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden. * Im 3. und 4. Abrechnungsquartal müssen mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden * Der Vertragsarzt ist zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als 50 Jahre. * Bei dem Vertragsarzt dürfen keine Umstände vorliegen, die eine volle vertragsärztliche Tätigkeit einschränken. * Sprechstunden sind in ausreichender Zahl abzuhalten. * Hausärzte haben die erforderliche Besuchspraxis durchzuführen.
Bei einem Verstoß gegen diese Voraussetzungen kann nach einer Abmahnung der gezahlte Betrag zurückgefordert werden.
Bitte beachten Sie: Die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen und Sicherstellungszuschlägen kann nur erfolgen, soweit und solange in dem entsprechenden Gebiet eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung besteht. Aufgrund von (geförderten) Neuzulassungen kann es hier kurzfristig zu Veränderungen kommen, so dass die Gewährung eines Zuschusses unter Umständen nicht mehr möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich bei beabsichtigter Niederlassung deshalb stets bei der KVMV, ob und in welchem Umfang weiterhin Förderungsmöglichkeiten bestehen. Komentar: Allein in dem sehr duenn besiedelten MV sind 99 ! Hausarztstellen nicht besetzt http://145.253.244.35/boerse/Praxisboerse_Result.cfm In Schleswig Holstein ca 30 Stueck http://www.kvsh.de/KVSH/index.php?StoryID=17&id=1 Zusammen haben MV und SH doch nur 4,4 Mio Einwohner Bundesweit gibt es also bisher ca 2000 unbesetzte Hauarztstellen... wenn nicht sogar mehr....
stelle im aktuellen ärzteblatt wurde ja richtigerweise festgestellt, dass keiner mehr die 80 h wochen will. diese fallzahlzuschläge ist nichts anderes, als den dort seit jahren die versorgung sicherstellenden ärzten endlich das zu geben, was sie schon lange sich erarbeitet und verdient haben. und 10 euro mehr pro mehrpatient und quartal sind wirklich nicht die welt.
Viele Nachwuchsforscher in der Medizin verlassen Deutschland, um dauerhaft in den USA oder in Großbritannien tätig zu werden. Im Gegensatz zu Deutschland könne man dort als Arzt klinische Tätigkeit und Wissenschaft miteinander in
Einklang bringen. Wie beurteilen Sie die Rahmenbedingungen für medizinische Forschung in Deutschland? Ist in den USA und in Großbritannien wirklich alles besser? Mit welchen Maßnahmen könnte der Forschungsstandort Deutschland an Attraktivität gewinnen?