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am Montag, 9. Januar 2012 um 01:12
 

No objection statement

Hallo,
Ich bin gerade dabei zu überlegen, ein J1 waiver zu beantragen. Es ist auf jedenfall ein ganz schöner Papierkram. Kann mir jemand sagen, wo ich ein "No Objection Statement" von der deutschen Regierung bekommen kann? Auf den amerikanischen Webseiten heisst es, dass man es bei der Botschaft in Washington bekommt aber hier habe ich gelesen, dass man es beim Bundesgesundheitsamt beantragen kann, wo man sonst auch das Statement of need bekommt.

Vielen Dank, Björn
am Montag, 9. Januar 2012 um 03:42
geändert am 09.01.2012 03:44:05
 

BGA

Wenn ich mich richtig erinnere war hab ich das seinerzeit von Berlin erhalten. War aber eine andere Mitarbeiterin als das 'statement of need'. Das 'no objection' ist keine Vorraussetzung von der US regierung, das sind einzelne Staaten die das fuer den waiver verlangen (um gegenueber ihren eigenen buergern vor dem Vorwurf geschuetzt zu sein drittweltlaender fuer aerzte zu pluendern).
am Mittwoch, 25. Januar 2012 um 03:37
 

Letter of No Objection

Hallo,
nachdem ich 2 Jahre Residency gemacht habe, arbeite ich zur Zeit ausschliesslich im Labor als "Research Scholar". Hat jemand Erfahrungen gemacht bezueglich des Letter of No Objection? Ich hoffe, diesen bewilligt zu bekommen, da ich nur Research mache und keinerlei klinische Verbindlichkeiten. Ein Rat / Erfahrungsbericht waere sehr hilfreich. Vielen Dank!
am Mittwoch, 25. Januar 2012 um 03:39
 

Letter of No Objection

Hi,

ich bin gerade dabei, diesen letter zu beantragen. hatte in berlin angerufen, und die meinten, ausschliesslich die Deutsche Botschaft in Washington sei dafuer zustaendig. Habe dann 2x dort angerufen und mit der Person gesprochen, die diese Letter absegnet. Die Person ist kompetent, aber nicht gerade freundlich, eben "Deutsche Buerokratie"... Also, man muss folgendes machen:

1. Kopie des Antrags an das State Department (data sheet);

2. Kopie des Bescheids vom State Department mit der case file number (Third Party Barcode Page);

3. Kopien aller DS-2019 (formerly IAP 66) forms;

4. Einverständniserklärung des deutschen oder amerikanischen Förderers (DFG, DAAD, Fulbright etc.) im Original. Diese Erklärung muss in englischer Sprache sein. Beachten Sie bitte, dass die Einverständniserklärungen von deutschen Förderern über die Deutsche Botschaft eingereicht werden müssen. Erklärungen von US-Sponsoren können über die Botschaft oder direkt beim Department of State eingereicht werden.

5. Money Order in Höhe von 35,- US-Dollar;

Alles dann an die Botschaft in Washington schicken, die dir ne Email udn dem State Department eine Bestaetigung schicken falls es bewilligt wird)

Viel Erfolg!

DL
am Mittwoch, 25. Januar 2012 um 19:29
 

Letter of no objection

Wenn ich mich richtig erinnere war hab ich das seinerzeit von Berlin erhalten. War aber eine andere Mitarbeiterin als das 'statement of need'. Das 'no objection' ist keine Vorraussetzung von der US regierung, das sind einzelne Staaten die das fuer den waiver verlangen (um gegenueber ihren eigenen buergern vor dem Vorwurf geschuetzt zu sein drittweltlaender fuer aerzte zu pluendern).
Hallo Raddoc,
nachdem ich 2 Jahre Residency gemacht habe, arbeite ich zur Zeit ausschliesslich im Labor als "Research Scholar". Hat jemand Erfahrungen gemacht bezueglich des Letter of No Objection? Ich hoffe, diesen bewilligt zu bekommen, da ich nur Research mache und keinerlei klinische Verbindlichkeiten. Ein Rat / Erfahrungsbericht waere sehr hilfreich. Vielen Dank!
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USA

Wer einen Arbeits­aufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.Wer einen Arbeits­aufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.

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Eine Tätigkeit in den USA ist für Ärzte mit Approbation und seit dem 1.Juli 1998 auch für Ärzte im Praktikum innerhalb des sogenannten Residency Program (Weiterbildungsprogramm, das auch als Einstieg für Fachärzte notwendig ist) möglich. Voraussetzung für den Fall einer zeitlich begrenzten klinischen Tätigkeit in den USA (max. 7 Jahre) ist das ECFMG Standard Certificate. Es wird nach Bestehen von Step 1 und Step 2 des USMLE-Examens (United States Medical Licensing Examination), des TOEFEL-Tests (verlangt wird eine bestimmte Punktzahl) und des sogenannten Clinical Skills Assessment Test (CSA) ausgestellt. Die Prüfungen für Step 1 und Step 2 werden von dem ECFMG (Educational Commission for Foreign Medical Graduates in Deutschland in Testzentren in vier Städten (Berlin, Hamburg, Frankfurt und München) abgenommen. In diesem Jahr wurde der schriftliche Test durch einen Computer-Test ersetzt. Prüfungstermine werden über das ganze Jahr verteilt angeboten. Der CSA-Test, eine klinisch-praktische Prüfung wird jederzeit, jedoch nur in einem Testzentrum in Philadelphia angeboten

Für die Beantragung der sogenannten Green Card - Voraussetzung für eine langfristige Tätigkeit- ist schließlich noch die Absolvierung der 3. Stufe des USMLE-Examens notwendig.

Allgemeine Informationen über die Zulassung zum Arztberuf in den USA und eine Adressenliste der einzelnen Zulassungsbehörden sind erhältlich bei der:

Federation of State Medical Boards of the U.S. (FSMB)
400 Fuller Wiser Road
Suite 300
Euless, Tx 76039-3855
USA

Tel: (817) 571 2949
http://www.fsmb.org

Die offizielle Informationsbroschüre über die Tests mit den Anmeldeformularen schicken wir Ihnen auf Anforderung gerne zu, diese sind aber auch im Internet abrufbar unter:

Educational Commission for Foreign Medical Graduates
(ECFMG)
3624 Market Street
Philadelphia, PA 19104-2685, U.S.A.

Tel.: 001-215-386-5900
Fax: 001-215-387-9963
http://www.ecfmg.org

United States Medical Licensing Examination (USMLE)
3750 Market Street
Philadelphia, PA 19104-3190

Tel.: 001-215-590-9600
http://www.usmle.org

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