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am Sonntag, 22. April 2012 um 14:18
 

Als FA für MaxFacs nach OZ

Hallo!

Ich werde Ende des Jahres meinen Facharzt in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie machen und will danach nach Australien. Da ich einen MKG-Chirurgen kenne, der den Weg bereits gegangen ist, habe ich eine Vorstellung, wie der Ablauf ist; leider wahnsinnig kompliziert.

Beide Qualifikationen (ärztlich und zahnärztlich) müssen anerkannt werden. In Bezug auf die Zahnmedizin ist alles klar (Zusatzprüfungen stehen an). Bezüglich der ärztlichen Qualifikation bin ich mir da nicht so sicher. Der o.a. Kollege ist den Weg nämlich bereits 2006 gegangen und ich habe in diesem Forum Verschiedenes zur Anerkennung gelesen, u.a., dass sich die Regularien 2009 geändert haben.

Daher meine Frage: Habe ich als FA für MKG-Chirurgie eine Chance, ohne die AMC-Prüfungen ablegen zu müssen, die ärztliche Qualifikation anerkannt zu bekommen. Wichtig und zusätzlich erschwerend ist dabei meines Erachtens auch, dass der FA für MaxFacs nicht beim Royal Australian College of Surgeons sondern beim (zahnärztlichen) Royal Australasian College of Dental Surgeons anerkannt/abgelegt werden muss.

Mir ist bewußt, dass das eine sehr spezielle Frage ist, da sich wahrscheinlich wenige Forum-Leser mit dem "Nischen-Fach" Maxillofacial Surgery auskennen, aber vielleicht kennt ja jemand jemanden, der jemanden kennt, der . . .
Wäre für jegliche Antworten und auch allgemeine Tipps sehr dankbar.

Danke im Voraus!
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Australien / Neuseeland

Wer einen Arbeits­aufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.Wer einen Arbeits­aufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.

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Informationen zur ärztlichen Tätigkeit in Australien

Nach Auskunft der australischen Botschaft in Bonn kann nur derjenige in Australien ärztlich tätig werden, der einen Einwanderungsantrag stellt. Bevor Sie zur ärztlichen Tätigkeit zugelassen werden, müssen ein Sprachtest, eine Multiple-Choice Prüfung und schließlich ein klinischer Test absolviert werden. Da es jedoch auch in Australien ein Überangebot von Ärzten gibt, sei es für ausländische Ärzte sehr schwer, sich zu qualifizieren.

Für die Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit ist das

Australian Medical Council
PO Box 293
Woden ACT 2606
Australien

Tel.: 0061 6 285 1633
Fax: 0061 6 285 2943
http://www.amc.org.au

zuständig. Es ist mit ausführlichem Informationsmaterial im Internet vertreten.

Neuseeland

Nach unseren Informationen ist eine vorübergehende ärztliche Tätigkeit in Neuseeland nur nach der Absolvierung eines Examens möglich. Über nähere Einzelheiten zu dem Test und der Registrierung wenden Sie sich bitte an

The Medical Council of New Zealand
P.O. Box 9249
Wellington
Neuseeland
http://www.mcnz.org.nz/

Ärzte im Praktikum erhalten unseres Wissens nach keine Möglichkeit, in Neuseeland ärztlich tätig zu sein.

Die nationale ärztliche Organisation in Neuseeland:

New Zealand Medical Association
Neuseeländische Ärztekammer
P.O. Box 156
Wellington 1
New Zealand

Tel.: 00644 4724741
Fax: 00644 4710838
http://www.nzma.org.nz/

Australian Doctors Trained Overseas Association (ADTOA)
http://www.adtoa.org/

The Royal Australasian College of Physicians
http://www.racp.edu.au/

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