ich habe die Berufsausübungsbewilligung (Zulassung) als Arzt im Kanton Bern erhalten und möchte wissen, ob man weniger Steuer eher als Selbstständiger oder als Angestellter (es geht um ein Praxisnetz, Teilzeittätigkeit angestrebt - noch unklar ob Steuer in D oder doch in CH gezahlt werden soll) zahlen muss. Gehalttechnisch idem angestellt/selbstständig. Kennt sich jemanden aus ? Hat jemanden Erfahrungen mit einer solchen Situation ?
ich habe die Berufsausübungsbewilligung (Zulassung) als Arzt im Kanton Bern erhalten und möchte wissen, ob man weniger Steuer eher als Selbstständiger oder als Angestellter (es geht um ein Praxisnetz, Teilzeittätigkeit angestrebt - noch unklar ob Steuer in D oder doch in CH gezahlt werden soll) zahlen muss. Gehalttechnisch idem angestellt/selbstständig. Kennt sich jemanden aus ? Hat jemanden Erfahrungen mit einer solchen Situation ?
Für Eure Meldungen bedanke ich mich im Voraus.
@bettymaro
So richtig stecke ich auch nicht in der Materie, wuerde aber gern mehr darueber wissen. Meinen Ausführungen voranstellen möchte ich mein Interesse zu erfahren, wie es bei Ihnen ausgegangen ist, da ich ähnlich plane. Gern via mail an: neujahrsschwimmen@yahoo.de.
Die Einkommensteuer hängt im wesentlichen von den kantonalen Steuersätzen ab, diese variieren schon mal erheblich. Dann gibt es nochmal gewaltige Unterschiede zwischen den Gemeinden innerhalb eines Kantons. Zum Bsp. (Quelle Wiki) beträgt die Kantons- und Gemeindesteuer im Kanton Thurgau bei einem Einkommen von 100K CHF p.a. in der Gemeinde A (günstigste) 11711 CHF und in B (teuerste) 16896 CHF. Die zusätzliche Bundessteuer (2171 CHF) fällt praktisch kaum ins Gewicht. Die gesamte Einkommensteuer in CH beträgt also bei 100k irgendwas zw. 14-19%. In Deutschland werden 100k Euro etwa mit 34% besteuert. Wohin in D steuermäßig die Reise geht, dürfte ja jedem klar sein (EU-Rettungsschirm, Energiewende, Betreuungsgeld, HARTZ IV, Rente, Rot-Grün ab 2013). Die die progressiven Einkommensteuersätze in D unabhängig von der Art des Einkommens (angestellt oder selbständig) sind, vermute ich auch in CH keine Unterschiede. In D lassen sich aber sämtliche Aufwendungen (KFZ, Praxiseinrichtung etc.) aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit steuerlich als Werbungskosten absetzen. Denke nicht, dass es so etwas in der Schweiz gibt. Die haben bei den niedrigen Steuersätzen solchen Firlefanz nicht nötig.
Wer einen Arbeitsaufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.Wer einen Arbeitsaufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.