Hospiz Stiftung will Pflicht von Leichenschauen in Pflegeheimen
Donnerstag, 19. Januar 2006
Dortmund - Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert eine gesetzliche Pflicht für amtsärztliche Leichenschauen in Pflegeheimen und geriatrischen Stationen. Nirgendwo werde es Serientätern so leicht gemacht wie in Pflegeheimen oder Krankenhäusern, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, am 18. Januar in Dortmund. Er verwies auf den am 19. Januar am Landgericht Bonn beginnenden Prozess gegen eine 27-jährige Altenpflegeassistentin. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft vierfachen Mord, vierfachen Totschlag und eine Tötung auf Verlangen vor.
Brysch beklagte, dass aus Spargründen immer weniger Obduktionen stattfänden. Er appellierte an die Justizminister der Länder, den Staatsanwaltschaften das nötige Budget zur Verfügung zu stellen, um solche Serientäter früher zu stoppen. Zudem müssten nichts sagende Todesursachen wie Herzversagen und Alterstod auf den Totenscheinen verboten werden. Nur jede 20. Leichenschau führe in Deutschland zu einer gerichtlichen Obduktion. In Österreich sei das hingegen bei jeder siebten der Fall. kna
© kna/aerzteblatt.de
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