USA: Kirche fordert Grundsatzdebatte zu Suizidbeihilfe
Dienstag, 24. Januar 2006
Washington - Die katholische US-Kirche wertet die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichts zur Sterbehilfe im Bundesstaat Oregon nicht als Grundsatzurteil zur Freigabe der medikamentösen Beihilfe zum Selbstmord. Der Supreme Court in Washington habe lediglich entschieden, dass der Generalstaatsanwalt nicht auf Grundlage des nationalen Drogengesetzes gegen die liberale bundesstaatliche Regelung vorgehen könne, heißt es in einer Erklärung der US-Bischofskonferenz in Washington. Nun sei der Kongress in der Pflicht, für eine Klärung der Gesetzeslage zu sorgen.
Die Kirche erinnerte zugleich an eine Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahr 1997, die das Verbot jeder physischer Hilfe zum Selbstmord als verfassungsgemäß bestätigte. Die Bischöfe betonen, dass es niemals legitim sein könne, ein Medikament für den Selbstmord oder die Tötung eines Schwerkranken einzusetzen. Auch katholische Lebensschutz- und Familienorganisationen forderten eine Revision der Gesetzgebung, um Beihilfe zum Selbstmord landesweit unter Strafe zu stellen.
Am 17. Januar hatte das Oberste Gericht die Klage der US-Regierung abgewiesen, Mediziner zu bestrafen, die in Oregon unheilbar kranken Patienten lebensverkürzende Medikamente verabreichen. Laut Medienberichten haben bislang rund 200 Patienten die medikamentöse Beihilfe zum Selbstmord in Anspruch genommen. Das Sterbehilfe-Gesetz darf nur von unheilbar kranken Patienten in Anspruch genommen werden. /kna
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