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Staatsanwalt sieht keine Behandlungsfehler bei Krebstod von Dominik

Dienstag, 24. Januar 2006

Koblenz/Steinebach - Die Staatsanwaltschaft Koblenz will nach dem Abschluss ihrer Ermittlungen um den Tod des kleinen Dominik aus dem rheinland-pfälzischen Steinebach kein Ermittlungsverfahren wegen ärztlicher Behandlungsfehler einleiten. Untersuchungen hätten ergeben, dass der von dem umstrittenen Krebsarzt Matthias Rath behandelte Junge an einem Herz-Kreislauf-Versagen „als typische Folge der Tumorerkrankung“ verstorben sei, teilte die Staatsanwaltschaft am 19. Januar mit. Anhaltspunkte für die auch öffentlich verbreitete Behauptung ärztlicher Behandlungsfehler hätten die Ermittlungen nicht ergeben. 

Hintergrund sind großflächige Werbeanzeigen in Zeitungen, in denen Rath behauptet hatte, Dominik sei aufgrund von Behandlungsfehlern einiger Schulmediziner verstorben. Wegen Körperverletzung wird allerdings nun gegen Dominiks Eltern ermittelt, weil sie eine empfohlene Schmerztherapie abgelehnt hatten. Die Untersuchungen hätten zudem gezeigt, dass die auf Wunsch der Eltern abgebrochene Chemotherapie und die verwehrte Operation „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zumindest zu einer Lebensverlängerung geführt hätten“. Allerdings müsse hier „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden werden, da bei einem Teil der Patienten mit ähnlichem Krankheitsbild selbst eine optimale schulmedizinische Behandlung den Todeszeitpunkt nicht beeinflusse.

Der Fall Dominik hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem seine Eltern eine Chemotherapie abgebrochen hatten und zu einem Operationstermin nicht erschienen waren. Sie glaubten, in der so genannten Zellvitalstoff-Therapie von Rath eine bessere Heilungschance zu finden.

Eine Obduktion im November 2004 hatte bereits zweifelsfrei geklärt, dass Dominik an den Folgen von Krebs gestorben war. Rath hatte dagegen behauptet, es habe keine Metastasen in der Lunge, sondern lediglich einen Bluterguss nach einem chirurgischen Eingriff gegeben. Die nun veröffentlichten Ergebnisse der Folgegutachten sollten klären, ob Dominiks Tod unvermeidbar war oder ob er hätte verhindert werden können. Anfang November 2004 war der Junge in einer Klinik in Mexiko gestorben, wohin er mit Hilfe Raths gebracht worden war. /ddp

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