Zypries will Gesetz zu Patientenverfügung bis Mitte 2007
Montag, 23. Januar 2006
Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen bis Mitte 2007. Das Gesetz solle den vielen „verunsicherten Menschen“ die Gewissheit geben, dass ihr Wille bei medizinischen Behandlungen beachtet werde, sagte Zypries in einem Interview der Berliner Zeitung vom Wochenende.
Zypries betonte, das Selbstbestimmungsrecht sei in jeder Phase des Lebens zu respektieren. Die Gültigkeit einer Patientenverfügung dürfe deshalb nicht für bestimmte Arten oder Stadien von Erkrankungen ausgeschlossen werden. Patienten im Wachkoma davon auszunehmen, wäre falsch und verfassungsrechtlich nicht vertretbar, erklärte die Ministerin. Sie bezeichnete es zugleich als sinnvoll, Patientenverfügungen schriftlich abzufassen. Dabei müsse aber sicher gestellt sein, dass auch der mündlich geäußerte Wille nicht unbeachtet bleibe. Eine schriftliche Verfügung müsse jederzeit mündlich geändert und widerrufen werden können.
Auch die FDP-Bundestagsfraktion bekräftigte ihre Forderung nach einer Neuregelung. Therapiewünsche und Therapiebegrenzungen durch Patientenverfügungen müssten in jeder Krankheitsphase anerkannt werden, erklärte der Fraktionssprecher für Palliativmedizin, Michael Kauch, am 21. Januar. Dies habe auch in Fällen wie Wachkoma, Demenz oder religiös motivierten Behandlungsbeschränkungen zu gelten. Auch bei nicht-einwilligungsfähigen Patienten seien Zwangsbehandlungen nicht akzeptabel.
Allerdings müsse geprüft werden, ob Patientenverfügungen hinreichend konkret formuliert seien und ob Anzeichen für Willensänderungen bestünden. Bei Demenz sei die Zurechenbarkeit zu prüfen. Auch sollten Patientenverfügungen nach dem Willen der FDP künftig schriftlich abgefasst werden. /kna
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