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Schiedsamt lehnt Kollektivregress in Berlin ab

Freitag, 27. Januar 2006

Berlin - Einen Kollektivregress auf Landesebene wird es in Berlin nicht geben. Das regelte ein Schiedsamt zwischen Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Krankenkassen Mitte Januar. Die Krankenkassen hatten verlangt, bei Überschreitung des Arzneimittelbudgets sollte allen niedergelassenen Ärzten Geld vom Honorar abgezogen werden. Dies hätte die Wiedereinführung des von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vor fünf Jahren abgeschafften Kollektivregresses auf Landesebene bedeutet. 

Ferner sollten die Ärzte individuell in Regress genommen werden, wenn ihr Verordnungsanteil von so genannten Me-too- Präparaten über einer bestimmte Quote liegt. Das Schiedsamt hat stattdessen festgestellt, dass die Berliner Ärzte bei der Verordnung von Generika weiter deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen und bei Me-too-Präparaten den niedrigen Bundesdurchschnitt erreichen sollen. „Dies ist ein großer Erfolg für Ärzte und Patienten. Jetzt müssen wir erreichen, dass auch die von der Bundesregierung geplante Bonus-Malus-Regelung gekippt wird“, erklärte die KV-Vorsitzende Dr. Angelika Prehn am 25. Januar.

In seiner Entscheidung zum Arzneimittelausgabenvolumen für 2006 hat das Schiedsamt eine Summe von 871 Millionen Euro festgesetzt. Dies ist mehr als die Krankenkassen ursprünglich bereitstellen wollten. Zunächst war von rund 750 Millionen Euro die Rede. Die KV hält mindestens 961 Millionen Euro für notwendig. „Die Patienten müssen sich leider darauf einstellen, dass die Ärzte gezwungen sind, noch sparsamer zu verordnen“, sagte Prehn. /hil

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