Bundesversicherungsamt verbietet Werbeanzeige der BKK Mobil Oil
Montag, 30. Januar 2006
Berlin – Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat der BKK Mobil Oil eine Werbeanzeige der Kasse, die Mitte Januar in Tageszeitungen und in der Zeitschrift „Focus“ erschienen war, verboten. Darauf hatte die Krankenkasse nach Ansicht des BVA „undifferenziert“ auf die Höhe der Verwaltungskosten anderer Krankenkassen hingewiesen. Die BKK Mobil Oil willigte zwar in die Erklärung des BVA, der Techniker Krankenkasse und der Zentrale für die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ein, diese Werbung in Zukunft zu unterlassen. Auf eine aktuelle Werbekampagne, die mithilfe von dicken Männerbäuchen auf „unnötige Pfunde in der Verwaltung“ verweist, wolle man jedoch vorerst nicht verzichten, sagte eine Sprecherin von BKK Mobil Oil gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Nach Angaben des Bundesversicherungsamts ist der Werbeauftritt der BKK Mobil Oil nicht hinnehmbar, weil die Höhe der Verwaltungskosten einer Kasse auch von ihrem Serviceangebot bestimmt werde. „Die BKK Mobil Oil kann sich hier schlechterdings nicht mit solchen Kassen vergleichen, die – anders als sie – ein Geschäftsstellennetz unterhalten und ihren Versicherten damit einen speziellen Service bieten“, betonte der Präsident des Bundesversicherungsamts, Dr. Rainer Daubenbüchel. Werbung, die diesen Unterschied ignoriert, sei irreführend.
Die aktuelle Werbung der Krankenkasse, auf der dicke Männerbäuche zu sehen sind, bezeichnete Daubenbüchel als „geschmacklos“. Damit wiederhole die Kasse ihre irreführende Aussage und sei daher dazu verpflichtet, auch diese Anzeige zu unterlassen.
Die BKK Mobil Oil gab sich vorerst unbeeindruckt. Mit der ersten Anzeige von Mitte Januar wolle die Kasse zwar nicht erneut werben, sagte eine Sprecherin. Da über die derzeit laufende Kampagne aber noch nicht abschließend entschieden sei, werde man sie vorerst nicht zurückziehen. MM
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie
registriert sein.
Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.