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Verschreibungspflichtige Medikamente: Auch Ärzte brauchen ein Rezept

Donnerstag, 2. Februar 2006

<>Berlin - Damit Ärzte in Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente erhalten, reicht neuerdings die Vorlage des Arztausweises nicht mehr aus. Die bisherige Ausnahmeregelung, nach der dies möglich war, ist mit der seit Januar 2006 gültigen neuen Arzneimittelverschreibungsverordnung entfallen. Darauf hat die Ärztekammer Berlin Ende Januar hingewiesen.

Ärzte müssen sich somit auch für den Eigenbedarf ein Rezept ausstellen. Des Weiteren genügen Telefongespräche zwischen Arzt und Apotheker zur Abgabe oder zur Änderung der Abgabemenge von Medikamenten nicht mehr. Apotheker benötigen vor der Abgabe jedes verschreibungspflichtigen Arzneimittels ein Originalrezept. Ein Fax genügt nicht.  

Eine ärztliche Verschreibung muss laut Kammer folgende Angaben enthalten: 

  • Name, Berufsbezeichnung und Anschrift des Arztes (kein Stempel erforderlich)
  • Ausstellungsdatum
  • Name und Geburtsdatum des Patienten
  • Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes
  • die Darreichungsform sowie die abzugebende Menge des Arzneimittels
  • die Gültigkeitsdauer der Verschreibung
  • die eigenhändige Unterschrift des Arztes. /hil

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