Berlin - Zum Schutz vor der Vogelgrippe gilt ab dem 1. März erneut eine Stallpflicht für Geflügel in Deutschland. Das so genannte Aufstallungsgebot wird für mindestens zwei Monate gelten, wie Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag vor Journalisten in Berlin ankündigte. Sollte sich an der Gefahrenlage etwas ändern, könne die Aufstallung innerhalb kürzester Zeit früher in Kraft gesetzt werden. Seehofer kündigte zudem an, die Möglichkeit von Schutzimpfungen für das Geflügel in Deutschland zu prüfen.
Viele Experten befürchten, dass mit Zugvögeln die Vogelgrippe auch nach Deutschland eingeschleppt werden könnte. Vorgezogen werden könnte die Stallpflicht dann, wenn aus klimatischen Gründen der Vogelzug bereits früher einsetzt. „Damit ergänzen wir die umfangreichen Maßnahmen, die seit einigen Monaten in Deutschland durchgeführt werden“, sagte Seehofer zur angeordneten Stallpflicht.
Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes für Tiergesundheit geht insbesondere von Zugvögeln, die auf der Ost-Route über den Nahen Osten und die Türkei fliegen, ein Einschleppungsrisiko aus. Da nicht vorhersehbar sei, in welchen Gebieten in Deutschland die Vögel rasteten, sei das bundesweite Einsperren der Tiere sinnvoll. Eine regionale Unterscheidung mache daher keinen Sinn. „Wir werden an dieser Stelle keine Lücke entstehen lassen“, betonte Seehofer. Angesichts der horrenden Schäden, die eine Einschleppung für die Tierhaltung bedeuten würden, müssten alle angemessenen Maßnahmen genutzt werden.
„Mit diesem Schritt sind erhebliche Belastungen für die Tiere und mehr Aufwand für die Tierhalter verbunden“, räumte Seehofer ein. Aber „das Einschleppen der Geflügelpest nach Deutschland würde einen weitaus größeren Schaden anrichten. Deshalb appelliere er auch an die Hobbyhalter, die Bestimmungen zu beachten, sagte der Minister. Im Zuge der angeordneten Stallpflicht dürften Geflügelschauen auch weiterhin nur eingeschränkt stattfinden. Die Wildvögel in Dutschland sollten im Rahmen eines Monitorings untersucht werden.
Das Hauptrisiko gehe nach wie vor von illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten aus, betonte Seehofer. Deshalb sei das zentrale Element der Maßnahmen gegen die Geflügelpest weiterhin die Kontrolle an den Grenzen. So würden beispielsweise Reisende aus betroffenen Ländern bei der Einreise ausdrücklich befragt, ob sie Geflügelprodukte mit sich führen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut werde zu den umstrittenen Schutzimpfungen gegen die Vogelgrippe Studien vornehmen, kündigte Seehofer an. Er räumte dabei an, dass eine solche Maßnahme auch Nachteile habe. Geimpfte Vögel können sich nämlich trotzdem mit dem Virus infizieren, und können andere Tiere anstecken, ohne selbst zu erkranken.afp
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