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Schmidt will regionale Versorgungsprobleme entschärfen

Dienstag, 7. Februar 2006

Leipzig - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will mit ihrem Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts die regionalen Versorgungsprobleme entscheidend entschärfen. In der „Leipziger Volkszeitung“ kündigte Schmidt zugleich ein Eckpunktepapier an, mit dem das Ministerium Reformen durchsetzen könne, sollte sich die Selbstverwaltung nicht auf neue Regelungen zur Vergütung und zur medizinischen Versorgung verständigen. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete in Ausgabe 5 über die Eckpunkte.

„Wir wollen, dass die Ärzte in ihrer Praxis andere Ärzte anstellen können“, sagte die Ministerin. Mit diesen geplanten Neuregelungen wolle die Regierung „vor allem auch in den neuen Ländern für mehr Möglichkeiten sorgen, dass sich Ärzte niederlassen und die Versorgung sicherer wird“. Die Neureglung sei insbesondere „ein Angebot an viele vor allem junge Ärzte und Ärztinnen, die nicht unbedingt das Risiko einer Praxisgründung auf sich nehmen wollen, weil sie angestellt werden können“.

Geplant sei unter anderem, die Altersgrenze von 55 Jahren für die Erstzulassung von Vertragsärzten aufzuheben. Die Altersgrenze von 68 Jahren für das gesetzliche Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit soll „gesetzlich hinausgeschoben“ werden.

Harte Zeiten sollen mit dem geplanten Gesetz auch auf Verweigerer der Praxisgebühr zukommen. Kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen werde danach „die Möglichkeit eingeräumt, den Anspruch auf die Praxisgebühr nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht geltend zu machen“. Zudem sollen den Versicherten die Gerichtskosten auferlegt werden können, „wenn sie das Verfahren ohne triftige Gründe, das heißt missbräuchlich, fortführen“. /ddp

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