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Schweiz: Regelung zur Verwendung von Gewebeproben angemahnt

Mittwoch, 8. Februar 2006

Bern - Schweizer Wissenschaftler und Ärzte fürchten, dass durch neue Bestimmungen Gewebeproben zu Forschungszwecken nicht mehr ohne ausdrückliche Einverständniserklärung des Patienten benutzt werden können. Die Suche nach neuen Therapien würde nach Ansicht der Forscher ernsthaft behindert. Pathologen durften bislang zu anderen Zwecken entnommene Gewebeproben mehr oder weniger ungehindert für Forschungszwecke verwenden. Einzige Ausnahme waren embryonale Stammzellen sowie menschliche Embryonen. 

Das bisherige Procedere hatte laut Presseberichten immer wieder zu Problemen mit Patientenorganisationen geführt. Die Gesundheitspolitiker unterstützen die Forderungen und drängen darauf, dass Pathologen in Zukunft nur noch mit Zustimmung des Patienten Gewebeproben verwenden dürfen. Jährlich entnehmen Schweizer Pathologen mehr als eine Million Gewebeproben. Viele davon landen in Forschungslabors, ohne dass der Patienten davon erfährt. Einige Ärzte und Wissenschaftler erachten diese Praktik als „unethisch“.

Allerdings wiesen große Forschungsinsitute jetzt erneut darauf hin, dass der medizinische Fortschritt durch die neuen Bestimmungen „ernsthaft gefährdet“ sei. Es sei damit zu rechnen, dass beispielsweise schwerkranke Patienten nicht gewillt seien, seitenlange Formulare durchzulesen und zu unterschreiben, um ihr Einverständnis zu erklären. /KT

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