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Schmidt gegen Pflichtuntersuchungen für Kinder

Montag, 13. Februar 2006

Berlin - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wendet sich gegen eine Vorsorgepflicht für Kinder in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Damit sei das Problem der Vernachlässigung nicht zu lösen, sagte Schmidt dem Berliner „Tagesspiegel“ vom 11. Februar. Wer eine solche Pflicht fordere, müsse auch sagen, was er tun wolle, wenn sie nicht eingehalten wird. „Soll die Polizei dann Kinder zu den Untersuchungen holen?“, fragte Schmidt. Auch Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht in ärztlichen Pflichtuntersuchungen kein „Allheilmittel“ im Kampf gegen die Verwahrlosung von Kindern.

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Ursula von der Leyen /ddp

Überwachungen von Pflichtuntersuchungen durch Krankenkassen seien ungeeignet, um Vernachlässigung, Verwahrlosung oder gar Verbrechen an Kindern vorzubeugen, sagte Schmidt. Statt Eltern und Kinder zum Arzt zu zwingen, müssten vor allem Jugendhilfe und öffentlicher Gesundheitsdienst gestärkt werden. Leider sei in den vergangenen Jahren das Gegenteil geschehen. Aufgrund der finanziellen Situation seien die kommunalen Gesundheitsdienste abgebaut worden.

Die Ministerin forderte mehr Aufmerksamkeit und Zivilcourage. „Wie kann passieren, dass Kinder in Wohnungen eingesperrt oder sogar totgeprügelt werden, und kein Nachbar merkt etwas?“, fragte sie. Für alle, die Auffälligkeiten bemerkten, müsse es in den Kommunen Anlaufstellen geben.

Von der Leyen betonte in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 11. Februar, es bestehe die Gefahr, dass man sich in falscher Sicherheit wiege. Diese Tests könnten nur ein Baustein in einem umfassenden Konzept zur Früherkennung sein. 

Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, regte an, Kindergeldzahlungen von der regelmäßigen Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen abhängig zu machen. Jedes Kind habe das Recht auf Vorsorgeuntersuchungen, sagte er dem Blatt. „Wenn Eltern nicht willens oder in der Lage sind, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, muss man überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, das ihnen zustehende Kindergeld anderweitig einzusetzen.“ /ddp

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