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Bundesärztekammer und Krankenhausgesellschaft gegen Arzneimittelgesetz

Mittwoch, 15. Februar 2006

Berlin - Der Protest gegen den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) hält an: „Die Malus-Regelung widerspricht dem medizinisch Notwendigen zutiefst. Daran können auch die jüngsten Anträge zu moderateren Haftungsbedingungen für die Ärzte nicht viel ändern“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, am 15. Februar in Berlin. Denn für die Ärzte habe sich im Prinzip nichts geändert: Sie sollen weiterhin mit Honorareinbußen bestraft werden, wenn sie nach medizinischen Notwendigkeiten und nicht nach staatlichen Verordnungsvorgaben verschreiben.

Kritik am Gesetzentwurf kam auch vom Sozialverband VdK. Ein Patient, der ein teureres Medikament nehme oder mehr als der Durchschnitt verbrauche, werde in Zukunft kaum einen Arzt finden, der ihm dieses verordne, erklärte der Präsident des Verbandes, Walter Hirrlinger. Der jetzt gefundene Kompromiss, die Strafzahlungen nicht bereits bei einer Überschreitung von fünf Prozent, sondern erst ab zehn Prozent beginnen zu lassen, werde an der Wirkung des Malus-Systems nichts ändern.

Das geplante Verbot von Naturalrabatten für apothekenpflichtige Arzneimittel hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert. „Der vorliegende Gesetzentwurf tritt eine Kostenlawine im Krankenhaus los, die dem politischen Willen diametral entgegensteht“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers. Durch das Naturalrabattverbot werde den Kliniken ein wichtiges Instrument genommen, kostenbewusst zu wirtschaften.

Aus den zusätzlichen – im Rahmen von Naturalrabatten – gelieferten Arzneieinheiten kalkulierten die Klinik im Augenblick zusammen mit der gekauften Ware einen Mischpreis. Die Einsparung gäben die Kliniken zu 100 Prozent an die Krankenkassen weiter. Ein Gewinn beim Krankenhaus entstünde nicht. Robbers wies darauf hin, dass diese Art der Kalkulation in die Fallpauschalen einberechnet worden sei. Durch Naturalrabatte gesenkte Arzneikosten vergünstigten somit auch die Ausgaben der Krankenkassen für stationäre Behandlungen im Rahmen der Fallpauschalen-Abrechnung. /hil

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