Medizinrecht-Studie: Ärzte sollten sich an Leitlinien orientieren
Montag, 20. Februar 2006
Bremen - Ärzte sollten sich bei Diagnostik und Behandlung an Leitlinien orientieren: Mediziner, die in der Behandlung unbegründet von solch einer Leitlinie abweichen, können damit einen Behandlungsfehler begehen, für den sie einstehen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Dieter Hart vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen in einer Studie zum Thema „Rolle von ärztlichen Leitlinien im Medizinrecht“. Gefördert wurde die Studie von der VolkswagenStiftung.
Laut Hart war bislang unklar, welchen rechtlichen Status ärztliche Leitlinien haben. Können Ärzte frei entscheiden, ob sie sich daran halten oder nicht? Ist ein Abweichen automatisch ein Behandlungsfehler? Welchen Kriterien müssen die Leitlinien genügen? Diesen Fragen ging die Arbeitsgruppe in dem von der Stiftung geförderten Projekt nach. Hierzu untersuchten sie die Regelungen für verschiedene Krankheitsbilder, insbesondere aus der Perspektive des nationalen Arzthaftungsrechts und des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts. Darüber hinaus zogen sie die internationale Diskussion heran und verglichen Ergebnisse vorliegender Studien zur rechtlichen Handhabung von Leitlinien in Großbritannien, den Niederlanden, den USA und Kanada.
"Der Arzt, der eine Leitlinie befolgt, geht kein haftungsrechtliches Risiko ein – es sei denn, die Abweichung davon ist durch die Besonderheit der Erkrankung oder die Konstitution des Patienten geboten“, erklärte Hart. Ein unbegründetes Abweichen von der Leitlinie könne jedoch als Behandlungsfehler gewertet werden. Interessierte erhalten weitere Informationen in der Publikation der Studie: Hart (Herausgeber): Ärztliche Leitlinien im Medizin- und Gesundheitsrecht – Recht und Empirie professioneller Normbildung, Baden-Baden (2005). /hil
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