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Bundesinstitut für Risikobewertung: Erhöhte Morphinkonzentrationen in Mohnsamen

Montag, 20. Februar 2006

Berlin - Mohnsamen, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, enthalten nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Teil deutlich erhöhte Morphinmengen. In ungünstigen Fällen können durch den Verzehr Morphinmengen aufgenommen werden, die im therapeutischen Bereich lägen, heißt es in einem Bericht der Behörde, die vor allem Mängel bei der Verarbeitung als Ursache vermutet. Die Behörde schlägt deshalb eine maximale tägliche Aufnahmemenge vor.

Bereits im April 2005 hatte das BfR in einer Pressemitteilung vor gesundheitlichen Schäden durch Backmohn gewarnt. Anlass war damals die Hospitalisierung eines sechs Wochen alten Säuglings gewesen, der mit Atem- und Bewusstseinsstörungen in eine Klinik eingeliefert und dort wegen einer Opiatvergiftung behandelt wurde. Die Mutter hatte dem Säugling nach einem alten Hausrezept einen Schlaftrunk aus abgeseihter Milch von Backmohn zubereitet. 

Anlass der jetzigen Untersuchung waren Medienberichte, wonach Drogenabhängige in Supermarkt oder Reformhaus gekauften Speisemohn zur Gewinnung von Drogen eingesetzt hätten. Tatsächlich ergaben die Untersuchungen, dass in Deutschland verkaufte Mohnsamen zum Teil deutlich erhöhte Mengen Morphin enthalten, was sie eigentlich nicht dürften.

Denn die angebotenen Mohnsamen dürfen nur von morphinarmen Sorten von Papaver somniferum stammen. In Deutschland ist nur die Sorte „Przemko“ zum Anbau zugelassen. Der Anbau von Mohn zur Opiumgewinnung ist gemäß einem UNO-Protokoll aus dem Jahre 1953 auf Bulgarien, Griechenland, Iran, Indien, die ehemalige Sowjetunion, das ehemalige Jugoslawien und die Türkei beschränkt.

Ein weiterer Schutz gegen eine versehentliche Exposition mit der Droge ergibt sich daraus, dass die Samen, die auf Brötchen oder Bagels gestreut werden oder aus denen Öl gepresst wird, in der Regel nur geringe Mengen Morphin enthalten. Die Droge selbst ist im Milchsaft enthalten, der durch Ritzen der Kapsel gewonnen wird. 

In den letzten Jahren sind neue Erntetechniken eingeführt worden, bei denen die Kapseln gequetscht werden. Der dabei austretende Milchsaft könnte die Samen kontaminieren haben, vermutet das BfR. Einen Beweis gibt es aber  nicht. 

Kein Zweifel lässt das BfR daran, dass Mohnsamen mit einer bedenklichen Morphin-Konzentration nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, da mit ihnen „im ungünstigen Fall schon bei üblichem Verzehr mohnhaltiger Lebensmittel Morphinmengen aufgenommen werden, die im therapeutischen Bereich liegen und das gesamte Spektrum unerwünschter Wirkungen entfalten können. Dazu gehören zentralnervöse und periphere Wirkungen wie etwa Bewusstseinsbeeinträchtigungen, Atemstörungen und Herzkreislaufeffekte.”

Um der Lebensmittelüberwachung ein Instrument an die Hand zu geben, hat das BfR eine „vorläufige maximale tägliche Aufnahmemenge“ für Morphin abgeleitet, die nicht überschritten werden sollte. Sie liegt bei 6,3 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Unter Berücksichtigung der geschätzten Verzehrmengen resultiert daraus ein vorläufiger Richtwert für Mohnsamen von höchstens 4 Mikrogramm Morphin pro Gramm. /rme

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