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Baden-Württemberg: Transplantationsbeauftragte werden Pflicht

Dienstag, 21. Februar 2006

Stuttgart - Die rund 140 Krankenhäuser in Baden-Württemberg, die über Intensivbetten verfügen, müssen künftig so genannte Transplantationsbeauftragte einsetzen. Eine entsprechende Änderung des Landeskrankenhausgesetzes hat der Landtag des Bundeslandes Anfang Februar verabschiedet. „Wir müssen alles dafür tun, dass die Zahl der Organspenden weiter steigt und die Menschen, die oft verzweifelt auf ein Organ warten, gerettet werden können“, erklärte die baden-württembergische Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz (CDU) am 20. Februar.

Die Präsidentin der dortigen Landesärztekammer, Dr. Ulrike Wahl, begrüßte die Gesetzesinitiative zum Transplantationsbeauftragten: „Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe und aller Anstrengungen wert“, so Wahl. Allerdings sei die ärztliche Arbeitskraft nicht beliebig vermehrbar: „Damit sich mit der Einführung von Transplantationsbeauftragten die Arbeitssituation der ohnehin überlasteten Krankenhausärzte nicht noch weiter verschärft, ist es unumgänglich, dass die personellen Mehrkosten von den Kassen ersetzt werden. Solange die zusätzlich notwendigen Stellen mangels Finanzierung nicht geschaffen werden, besteht die Gefahr, dass die Tätigkeit der Transplantationsbeauftragten zu Lasten der regulären Patientenversorgung geht“, warnte Wahl.

Positiv bewertet das Gesetz auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation: „Wir sind überzeugt davon, dass wir durch die Benennung von Transplantationsbeauftragten in allen Kliniken eine höhere Sensibilität und Bereitschaft für die Organspende erreichen können“, sagte Prof. Dr. Werner Lauchart, Geschäftsführender Arzt der Stiftung. /hil

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