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Bundesrat stoppt schwarz-rotes Arzneimittel-Sparpaket

Freitag, 10. März 2006

Berlin - Der Bundesrat hat das Arzneimittel-Sparpaket der großen Koalition vorerst gestoppt. Zum ersten Mal seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung rief die unionsdominierte Länderkammer am Freitag in Berlin den Vermittlungsausschuss zu einem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz an.

Der Bundesrat folgte damit einer Empfehlung seines Gesundheitsausschusses. Das Gremium wandte sich unter anderem gegen die vorgesehene Einführung einer Bonus-Malus-Regelung, mit der besonders preisgünstiges Verordnen belohnt und zu teures Verordnen mit Honorarabschlägen geahndet werden soll. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer und kann daher vom Bundestag auch gegen den Willen des Bundesrates durchgesetzt werden.

Es soll bei den Krankenkassen zu Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr führen. Sie können der Vorlage zufolge künftig bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten die Eigenbeteiligung der Patienten reduzieren. Dabei sollen die Kassen gemeinsam entscheiden, für welche Arzneimittel die Untergrenze bei der Zuzahlung fallen soll. Bislang bewegen sich die Zuzahlungen zwischen fünf und zehn Euro pro Medikament.

Nach dem Willen der großen Koalition sollen zudem die Herstellerpreise für alle Arzneimittel zwei Jahre lang eingefroren werden. Auch sollen Apotheker Gratispackungen von der Pharmaindustrie - so genannte Naturalrabatte - nicht mehr verkaufen dürfen.

„Wir appellieren an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses, möglichst rasch über das Arznei-Sparpaket zu entscheiden. Die Krankenkassen brauchen die Entlastung“, erklärte der Sprecher des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen, Florian Lanz. Die auch im Januar wieder gestiegenen Arzneimittelausgaben zeigten, wie wichtig schnelles Handeln sei.

Die Entscheidung des Bundesrates begrüßt hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Ihr Präsident Dr. Rudolf Kösters bezeichnete die Anrufung des Vermittlungsausschusses als „wichtige Chance zur Korrektur der Schieflage“. Kösters bekräftigte seine Kritik am AVWG. Das Gesetz sehe eine kontraproduktive Streichung von Naturalrabatten für apothekenpflichtige Arzneimittel vor. Naturalrabatte seien hingegen von entscheidender Bedeutung für eine kostenbewusste Unternehmensführung der Kliniken. Ein Verbot von Naturalrabatten bedeute einen Ausgabenschub für die Krankenhäuser und letztlich für die gesetzliche Krankenversicherung. 

„Dass die Länder vor allem auch die Malusregelung kippen wollen, zeigt, dass unser entschiedener Widerstand aber auch die bis zuletzt mit der Politik geführten Gespräche nicht umsonst waren“, erklärte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn. Nun komme es für die deutsche Ärzteschaft darauf an, den Druck zu erhöhen. „Gleichzeitig sollten wir aber auch die inhaltliche Überzeugungskraft, mit der es uns gelungen ist, die Länder für den Widerstand gegen das AVWG zu gewinnen, aufbringen, um dem Vermittlungsausschuss doch noch die Notwendigkeit von Änderungen im Gesetz klarzumachen“, sagte Winn. /ddp/hil

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