Bundesrat stimmt Änderung von Gentechnikgesetz zu
Montag, 13. März 2006
Berlin - Mit seiner Zustimmung zur Änderung des Gentechnikgesetzes hat der Bundesrat am 10. März eine EU-Forderung umgesetzt und so drohende Strafgelder gegen Deutschland abgewendet. Die Länderkammer votierte für das Gesetz, das am 16. Februar den Bundestag passiert hatte. Es betrifft überwiegend Form- und Verfahrensvorschriften und setzt die EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht um. Diese regelt den Anbau von Genpflanzen. Wegen der Verzögerungen hatte die EU-Kommission bereits mit Zwangsgeldern gedroht.
Der Bundesrat verknüpfte sein Votum mit einer Ermahnung: Die Länder forderten die Bundesregierung auf, mit einer weiteren Änderung des Gentechnikgesetzes Forschung und Anwendung der Gentechnik zu fördern. Die Bundesregierung hatte dies bereits angekündigt. Die Pläne der großen Koalition stoßen bei Umweltverbänden und Opposition allerdings auf scharfen Widerspruch. /afp
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