Patientenverfügung: Lehmann sieht viele offene Fragen
Dienstag, 14. März 2006
dpa
Bremen - Zurückhaltend hat sich Kardinal Karl Lehmann über die Möglichkeit von Patientenverfügungen geäußert. Es gebe zu diesem Thema noch viele Dinge zu klären, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Montagabend in Bremen am Rande eines ökumenischen „Stadtgesprächs“. So sei fraglich, ob die Erklärung schriftlich vorliegen müsse und wie lange sie zurückliegen dürfe. Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen, wenn sie sich dazu nicht mehr selbst äußern können. Die Bundesregierung will eine gesetzliche Regelung bis Mitte 2007 erreichen.
Lehmann sagte, er selbst habe bis jetzt keine Patientenverfügung ausgefüllt. Keine Erklärung der Welt könne das Vertrauen zwischen Arzt und Patient ersetzen, betonte der Mainzer Kardinal. Er verwies auf eigene Erfahrungen beim Sterben seines Bruders Reinhold, der 1998 einem Krebsleiden erlegen war. Die Mediziner hätten dabei ausführlich die Möglichkeiten der Schmerzbehandlung erläutert. „Mir und den anderen Angehörigen hat das sehr geholfen“, so der Kardinal. Er erteilte zugleich allen Formen aktiver Sterbehilfe eine klare Absage. Leben müsse aber nicht um jeden Preis verlängert werden. /kna
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