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Krankenhausgesellschaft kritisiert Vergütung ambulanter Notfallpatienten

Mittwoch, 22. März 2006

Berlin – Die Krankenhäuser in Deutschland sind bei der Vergütung ambulanter Notfallpatienten gegenüber den niedergelassenen Ärzten benachteiligt. Das erklärte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am 22. März in Berlin. „Krankenhäuser erhalten nur 40 Prozent der Vergütung der Vertragsärzte bei gleichem Leistungsinhalt. Das ist nicht gerechtfertigt“, sagte der DKG-Präsident Dr. Rudolf Kösters.

So rechne der Vertragsarzt für die persönliche Erstberatung (Ordinationskomplex) eines Notfallpatienten 500 Honorarpunkte, das Krankenhaus bei gleichem Leistungsinhalt lediglich 200 Punkte ab. Weiterhin könne der niedergelassene Arzt bei anschließender telefonischer Beratung des Notfallpatienten erneut bis zu 500 Punkte in Rechnung stellen. Das Krankenhaus müsse diese Beratung kostenfrei erbringen.

Laut Kösters nehmen Patienten die Notfallambulanzen der Kliniken besonders in der sprechstundenfreien Zeit der niedergelassenen Ärzte in Anspruch. Die Sicherstellung eines organisierten ambulanten Notfalldienstes sei indes zunächst eine originäre Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Kösters: „Somit werden die Krankenhäuser faktisch im Rahmen des Sicherstellungsauftrags der Vertragsärzte tätig“.

Dazu hielten die Kliniken eigens Personal in Form eines Schichtdienstes vor. Für diese Leistungen hätten die Krankenhäuser Anspruch auf eine sachgerechte Vergütung. Dies sei seit dem seit 1. April 2005 geltenden Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM 2000plus) aber nicht mehr gewährleistet. /hil

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