Saarbrücken - Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich sichert eine schnelle medizinische Hilfe im Notfall auch bei Überschreitung der Grenzen. Das erklärte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Saarlandes am 21. März in Saarbrücken. Sie wies besonders auf ein Rahmenabkommen hin, das in Deutschland für die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland, in Frankreich für die Regionen Elsass und Lothringen gelte.
„Wir sehen diese Regelungen auch als Erfolg unserer jahrelangen Bemühungen um eine bessere grenzüberschreitende Versorgung an“, so Wolfgang Meunier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Saarland. Die Regelungen beträfen nicht nur die Notfallversorgung, sondern auch die Betreuung chronisch kranker oder pflegebedürftiger Patienten auf beiden Seiten der Grenze. Schon heute schätzen viele Franzosen und Luxemburger die hohe Qualität der medizinischen Versorgung im Saarland, zum Beispiel für die Dialyse, Computertomographie, Kernspin-Tomographie oder ambulante Operationen. /hil
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