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Akupunktur wird Kassenleistung

Dienstag, 18. April 2006

Siegburg – Die Akupunktur ist künftig bei der Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen eine Kassenleistung. Das gab der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA am 18. April in Siegburg bekannt. „Die Studienergebnisse zeigen, dass sowohl die echte als auch die Schein-Akupunktur bei der Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen besser helfen als die angebotene Standardtherapie. Deshalb hat der G-BA entschieden, dass Patienten die Akupunkturbehandlung als Kassenleistung erhalten sollen“, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

Die Entscheidung des G-BA basiert auf den Ergebnissen aus zwei Modellprojekten, bei denen die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen in breit angelegten Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht wurden. Den Studienergebnissen zufolge liegt die Erfolgsrate der traditionellen chinesischen Akupunktur (TCM, echte Akupunktur) bei der Behandlung von chronischen Rückenschmerzen nicht wesentlich höher als die der Schein-Akupunktur, bei der Ärzte bewusst falsche Punkte stechen. Beide Akupunkturformen zeigten jedoch deutlich bessere Erfolge als die Standardtherapie.

Auch bei der Behandlung von Schmerzen des Kniegelenkes waren die Schein-Akupunktur und die echte Akupunktur in ihrer Wirkstärke in den meisten Studien annähernd vergleichbar. Beide waren der Standardtherapie ebenfalls deutlich überlegen.

Für die Behandlung der Spannungskopfschmerzen und der Migräne wurden zwischen der Behandlung mit beiden Akupunkturformen und der Standardtherapie zur Vorbeugung dieser Beschwerden keine Unterschiede festgestellt. Für diese Erkrankung hat der G-BA die Akupunktur deshalb nicht als Kassenleistung anerkannt. /hil

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