Medizinprodukte-Richtlinie: Keine Wiederaufbereitung von Einmalprodukten
Mittwoch, 7. Juni 2006
Brüssel - Einmalprodukte aus dem Medizintechnikbereich, die für den europäischen Markt bestimmt sind, sollen nicht wieder aufbereitet werden dürfen. Dies ist eines der Kernanliegen des CDU-Europaabgeordneten Dr. Thomas Ulmer, der zum Berichterstatter für eine Revision der EU-Medizinprodukte-Richtlinie ernannt wurde. Bislang ist es Sache der einzelnen EU-Länder, über die Wiederverwendung von Medizinprodukten zu entscheiden. „Ich halte es angesichts möglicher Infektionsrisiken für unbedingt notwendig, eine Wiederaufbereitung grundsätzlich zu verbieten“, sagte Ulmer.
Der CDU-Mann will die europäischen Medizinprodukte-Hersteller zudem dazu verpflichten, ihre Produkte entsprechend ihrer Gebrauchsfähigkeit zu kennzeichnen. Auch will er darauf drängen, dass aufgetretene Mängel beziehungsweise Nebenwirkungen bei Medizinprodukten innerhalb von 180 Tagen gemeldet werden müssen. Bislang existiert europaweit keine solche Frist. Auch fordert Ulmer eine scharfe Abgrenzung von Medizinprodukten zu neuartigen Therapieformen, insbesondere zu Produkten, die mit Hilfe von Gewebezüchtung, dem so genannten tissue engineering, hergestellt wurden, um ethische Probleme zu vermeiden.
Der europäische Medizinprodukte-Markt ist nach dem der USA der zweitgrößte der Welt, gefolgt von Japan. Mit einem Anteil am innereuropäischen Handel von 2,6 Prozent übertrifft der Markt der Medizintechnik sogar den der Pharmazeutika (1,9 Prozent). Sein Umsatz wird auf 54,8 Milliarden Euro geschätzt. Weit mehr als die Hälfte aller Produkte für den europäischen Markt stammen aus deutscher Herstellung. /ps
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