BÄK und Lebensrechtler gegen Stellungnahme des Ethikrats
Freitag, 14. Juli 2006
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| Jörg Dietrich Hoppe |
Münster-Passau - Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe und die Lebensrechtsinitiative „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) haben die Stellungnahme des Nationalen Ethikrats zur Sterbebegleitung scharf kritisiert. Mit der ärztlichen Beihilfe zum Selbstmord solle nur das Verbot der Tötung auf Verlangen umgangen werden, sagte Hoppe der „Passauer Neuen Presse“. Die CDL kritisierte, mit dem Papier trage der Rat zur Abwertung menschlichen Lebens bei. Die Stellungnahme öffne Straftaten Tür und Tor, die als Selbstmord getarnt seien.
Aus der Stellungnahme des Rats geht hervor, dass ein Teil der Mitglieder des Gremiums bei unheilbar Kranken eine Beihilfe zum Selbstmord für zulässig hält. „Wenn wir in der Frage der Sterbehilfe nachgeben, werden wir in dieser Gesellschaft in eine ethische Schieflage geraten“, mahnte Hoppe. Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod werde zur Farce, „wenn nur noch der nicht getötet werden darf, der ausdrücklich nicht getötet werden will“. Patienten hätten ein Recht auf einen würdigen Tod, nicht aber darauf, getötet zu werden.
Hoppe stimmte allerdings dem Votum des Ethikrats zu, eine geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung durch Sterbehilfe-Organisationen nicht zuzulassen.
Die CDL warf dem Ethikrat vor, Patientenverfügungen als „einseitige Verfügung zum Tode“ zu verstehen. Der Rat habe zwar die Verbindlichkeit solcher Verfügungen betont. Gleichzeitig sollten Ärzte aber bei der Sterbegleitung Aspekte der Lebensqualität über solche der maximalen Verlängerung des Lebens stellen dürfen. Der Ethikrat hatte in seiner am Donnerstag vorgelegten Stellungnahme eine Suizidbeihilfe nicht einstimmig abgelehnt. /kna
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