Weimar - Die Ersatzkassen wollen Teile des ärztlichen Honorars für 2005 nicht anweisen, weil „rechnungsbegründende Unterlagen“ fehlten. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes den Krankenkassen am 18. Juli vorgeworfen. „Dieses ist ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Vertragsärzte, die trotz der schwierigen Honorarsituation die ärztliche Versorgung aller gesetzlicher Versicherten in Thüringen sicherstellen“, erklärte die Erste Vorsitzende der KV, Regina Feldmann.
Hintergrund des Problems seien technische Probleme auf Bundesebene im Rahmen der Erstellung der „rechnungsbegründenden Unterlagen“. Die KV habe trotz der von ihr nicht zu verantwortenden Probleme der bundesweiten Datenlieferung allen Krankenkassen eine vorläufige Rechnung gestellt, die alle erforderlichen Angaben enthalte.
„Wir können das Vorgehen und die Begründung der KV nicht nachvollziehen“, erklärte der Leiter der Landesvertretung Thüringen des VdAK/AEV, Michael Domrös, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Es stünden noch Restzahlungen des Honorars für 2005 aus. Dafür habe die Krankenkasse von der KV noch keine sachgemäße Rechnung erhalten. „Trotzdem haben wir angeboten, eine Abschlagszahlung über den ausstehenden Betrag zu leisten. Dafür benötigen wir lediglich eine Erklärung der KV, dass dies ein einmaliger Vorgang ist und wir eine korrekte Rechnung nachträglich erhalten“, so Domrös. Dazu sei die KV jedoch nicht bereit gewesen. /hil
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