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Schleswig-Holstein: Arzneimittelvereinbarung soll vor Regressen schützen

Freitag, 28. Juli 2006

Bad Segeberg/Berlin – Eine Arzneimittel-Versorgungsvereinbarung, welche die Ärzte vor Regressen schützen soll, haben der Apothekerverband, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und Krankenkassen in Schleswig-Holstein vereinbart. „Damit ist es uns gelungen, eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen und die Ärzte vor Regressen zu schützen“, sagte Ralf Büchner, Vorstandsvorsitzender der KV am 27. Juli in Berlin.

„Das ‚Leitlinien Informations- und Preissystem Schleswig-Holstein’ (L.I.P.S.) baut auf eine bereits bestehende Vereinbarung zum Generikamanagement auf“, erläuterte der Vorsitzende des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, Dr. Peter Froese. Für jede Indikation werde ein Informationssystem bereitgestellt, den Anfang macht die koronare Herzkrankheit.

Der Arzt erhält über L.I.P.S. online eine Schnellübersicht über die Versorgungsleitlinie und eine tagesaktuelle Preisliste über die in der Leitlinie genannten patentgeschützten Arzneimittel und den Zielpreis der möglichen generischen Alternative. „Ein besonderer Anreiz für den Arzt, mit L.I.P.S zu arbeiten: Er erhält zeitnah seine persönliche ‚Wasserstandsmeldung’, also jene Auswertungsdaten, womit er sein Verordnungsverhalten zeitnah überprüfen kann“, so Froese.

„Diese Vereinbarung bringt für alle Beteiligten nur Vorteile und nutzt die technischen Möglichkeiten zur Kooperation voll aus“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse IKK-Direkt, Ralf Hermes. /hil

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