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KBV stellt Konzept zur palliativmedizinischen Versorgung vor

Montag, 7. August 2006

Berlin - Ein neues Vertragskonzept für die Versorgung unheilbar kranker Patienten hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vorgestellt. „Schwerstkranken Patienten wollen wir mit unserem Versorgungskonzept zur Palliativmedizin helfen. Deshalb appellieren wir an die Krankenkassen, dieses Konzept auch aufzugreifen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, am 7. August in Berlin.

„Der Gesetzgeber hat uns leider nur die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen des Paragraphen 73c des Fünften Sozialgesetzbuchs zu agieren. Der erlaubt uns die Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung, nicht jedoch eine engere Kooperation mit den Pflegeberufen und den Krankenhäusern in Form von Integrationsverträgen. Von daher wäre es sinnvoll, wenn der Gesetzgeber uns im Zuge der Gesundheitsreform den Abschluss entsprechender Integrationsverträge ermöglichen würde“, so Köhler. 

Die KBV will mit ihrem Konzept die qualifizierte ambulante Palliativversorgung von Patienten in der letzten Lebensphase regeln, die auf eine kurative Behandlung nicht mehr ansprechen oder eine solche nicht wünschen und zuhause sterben möchten. Der Entwurf regelt den Umfang der palliativmedizinischen Versorgung sowie die Aufgabenspektren der betreuenden Vertragsärzte und kooperierenden Palliativärzte. /hil

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