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Laborärzte: gemäßigte Kritik am Reformkonzept der KBV

Freitag, 15. September 2006

Berlin – „Wir werden nicht abgeschafft, aber das operative Geschäft wird immer schwieriger.“ Mit diesen Worten hat Dr. rer. nat. Andreas Bobrowski, Erster Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL), während der Herbsttagung des Verbands die jüngsten Planungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu einer Laborreform kommentiert. So warnte er vor überzogenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen und vor Neuerungen, die zu Konzentrationsprozessen führten. Auch die Aufwertung des Präsenzlabors sei „ein schwieriges Thema“, sagte Bobrowski. Gleichzeitig bezeichnete er eine Vielzahl von Vorschlägen im Konzept, beispielsweise eine Neuregelung der Selbstzuweisung oder gleiche bundesweite Qualitäts- und Abrechnungsstandards, als sinnvoll. 

Die KBV-Vertreterversammlung hatte Mitte August einem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, Konzepte für eine EBM-Laborreform sowie den Aufbau eines Kompetenzzentrums Labor zu entwickeln und bis 2009 umzusetzen. Damit gab sie der KBV-Spitze grünes Licht, mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen ein Verfahren für die zügige Neuaufnahme von Laboruntersuchungen in den Leistungskatalog zu vereinbaren.

Bobrowski zitierte während der Herbsttagung aus dem Konzept und kritisierte einige dort getroffene Feststellungen als einseitig. So verweist die KBV darauf, dass die Ausgaben für Laborleistungen seit 1999 um rund 120 Millionen Euro gestiegen sind. Zu 60 Prozent beruhe dies auf Mengenausweitungen, zu 40 Prozent auf Fallwertsteigerungen, heißt es.

Der BDL-Vorsitzende machte demgegenüber darauf aufmerksam, dass die Laborkosten von 1998 auf 1999 erheblich gesunken seien: „Wir haben in der Menge noch längst nicht das Niveau von 1998 erreicht.“ Hintergrund: Zum 1. Juli 1999 wurde eine Laborreform umgesetzt, die unter anderem eine Neubewertung der Leistungen und häufigkeitsbezogene Abstaffelungen zum Inhalt hatte. Bobrowski betonte nun während der Tagung, mittlerweile fielen nur noch ein Viertel der erbrachten Leistungen in den Verantwortungsbereich der Laborärzte. Der Rest gehe auf das Konto von Laborgemeinschaften und anderen Leistungsanbietern. © Rie/aerzteblatt.de

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