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Gesundheitsreform: Wenig Aussichten auf mehr Honorar für die Ärzte

Mittwoch, 27. September 2006

Berlin – Der dritte Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform stellt den Vertragsärzten einerseits mehr finanziellen Spielraum für ihre Honorierung in Aussicht. Andererseits soll ein neues Vergütungssystem „tendenziell kostenneutral“ eingeführt werden, wie es ebenfalls weiter heißt. Als ein Ziel wird die „Ablösung der bisherigen Budgetierung“ genannt, nicht die vollständige Ablösung einer solchen Begrenzung. Die seitenlangen Ausführungen zur künftigen Honorierung der Vertragsärzte vermitteln zudem nicht den Eindruck, dass diese in den nächsten Jahren mit einer einfacheren und transparenteren Bezahlung für die Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen können. 

So heißt es in der Begründung des Entwurfs zwar: „Das von Budgets und veralteten – oftmals nicht mehr leistungsgerechten – Mitglieder-Kopfpauschalen geprägte Vergütungssystem, in dem ein Großteil des Morbiditätsrisikos bei den Ärzten liegt, wird durch ein neues Vergütungssystem abgelöst, in dem das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übergeht.“ Im neuen System errechne sich für die jeweilige Kasse die Gesamtvergütung, „indem der zu vereinbarende morbiditätsorientierte Behandlungsbedarf für ihre Versicherten (Leistungsmenge in EBM-Punkten) mit den regional geltenden Punktwerten bewertet wird“. Zu erwarten sei deshalb, dass Kassen mit kränkeren Versicherten auch höhere Honorarsummen entrichten müssten.

Die Vergütung des einzelnen Arztes soll jedoch weiterhin Begrenzungen unterliegen. So heißt es in der Neuformulierung an anderer Stelle zum Beispiel: „Zur Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes ist die das arztbezogene Regelleistungsvolumen überschreitende Leistungsmenge mit abgestaffelten Preisen nach Maßgabe von Vorgaben des Bewertungsausschusses ... zu vergüten.“

Über Einzelheiten werden sich nach wie vor die Bewertungsausschüsse von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verständigen müssen. In Zukunft will sich das Bundesgesundheitsministerium aber durch Teilnahmerechte an deren Sitzungen und erweiterte Prüfmöglichkeiten von Beschlüssen mehr Einfluss als bisher verschaffen. Kritiker sprechen deshalb davon, dass es letzten Endes um eine staatliche Festsetzung ärztlicher Honorare gehe. © Rie/aerzteblatt.de

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