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Auch Patientenbeauftragte kritisiert Zuzahlungsregel

Dienstag, 17. Oktober 2006

Berlin - Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), hat die geplanten Zuzahlungsregelungen bei der Gesundheitsreform heftig kritisiert. Der Passus über mögliche Zusatzbelastungen für Krebspatienten und andere Schwerkranke, die sich nicht an Vorsorgeuntersuchungen beteiligt haben oder sich „nicht therapiegerecht“ verhalten, müsse aus dem Entwurf verschwinden, sagte die SPD-Politikerin dem Berliner „Tagesspiegel“ vom Mittwoch. „Wir wenden uns damit ab von unseren eigenen Prinzipien. Wir haben immer gesagt: Belohnen statt strafen.“ Sie werde ihre Bedenken sowohl der SPD-Fraktion als auch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mitteilen, kündigte die Patientenbeauftragte an.

Im Referentenentwurf zur Gesundheitsreform ist vorgesehen, dass chronisch Kranke nur dann wie bisher maximal ein statt zwei Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen leisten müssen, wenn sie regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben und sich „therapiegerecht“ verhalten. Das Gesundheitsministerium hatte die Kritik von Krankenkassen an dem entsprechenden Paragrafen zurückgewiesen.

Gerade bei benachteiligten Schichten gebe es Probleme mit der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen, sagte Kühn-Mengel. Gleichzeitig sei hier der Anteil chronisch Erkrankter deutlich höher. Es gebe aber„nur einen Weg, um auch diese Schichten zu erreichen, und der heißt: aufsuchende Präventionsarbeit“. Die Politik habe hier „eine Bringschuld, die man nicht umkehren darf in zusätzliche Belastungen“.  

Mit der geplanten Regelung würde die Regierung Kopfnoten im Gesundheitssystem einführen, warnte Kühn-Mengel. Internationale Vergleichsstudien hätten ergeben, dass ein Großteil der Patienten in Deutschland keine Informationen über Behandlungsziele, Alternativ-Therapien und Nebenwirkungen von Medikamenten erhalte. Nötig sei deutlich mehr Patientenorientierung und Information. © afp/aerzteblatt.de

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