KBV: „Wir tragen das Gesetz in der jetzigen Form nicht mit“
Dienstag, 24. Oktober 2006
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| Andreas Köhler /Lopata |
Berlin - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat während des außerordentlichen Deutschen Ärztetages klar Position gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz bezogen. „Das Gesetz gleicht einem Frontalangriff auf unser Selbstverständnis als Ärzte und ist ein gigantisches Arztpraxisvernichtungsprogramm“, kritisierte KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler am Dienstag in Berlin. Wenn sich das Gesetz an zentralen Punkten wie Vertragssystematik und Honorarordnung nicht verändert, würden die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen es nicht umsetzen, drohte Köhler der Regierung. „Ein langsames Aussterben der KV-Strukturen werden wir nicht abwarten.“
Die jetzigen Gesetzespläne zerstören Köhler zufolge das heutige pluralistische ambulante Versorgungssystem und bedeuteten den direkten Weg in die Staatsmedizin. Insbesondere die versprochene Euro-Gebührenordnung ab 2009 stehe unter einem „Kreuzfeuerbeschuss aus vielfältigen Budgetierungsmaßnahmen“. So zementiere beispielsweise die Berechnungsformel für die erstmalige Festlegung des bundesweiten Orientierungswertes die heutige Unterfinanzierung. Darüber hinaus würden die Preise nochmals gestaffelt, da ein Arzt, der sein Regelleistungsvolumen überschreite, noch weniger für seine Leistung bekomme. „Das ist nicht kompatibel mit der fixkostenbezogenen Abstaffelung“, monierte Köhler. „Wir wollen, dass grundsätzlich in Deutschland die gleich medizinische Leistung die gleiche Vergütung auslöst“, forderte der KBV-Vorstand.
Der Gesetzesentwurf sei auch deshalb nicht tragbar, weil er in seiner derzeitigen Form das Aus für die ärztliche Selbstverwaltung bedeute. Nicht nur der Gemeinsame Bundesausschuss werde, wie geplant, künftig hauptamtlich besetzt und unter Kuratel gestellt. Auch der Bewertungsausschuss und dessen Institut müssten künftig dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Rechenschaft ablegen. Passe dem BMG etwas nicht, könne es auf dem Weg der Ersatzvornahme dagegen vorgehen. Zudem ebne der geplante Spitzenverband Bund der Krankenkassen den Weg hin zu Staatsmedizin und weniger Wettbewerb.
Insbesondere führe der Gesetzesentwurf den jetzigen Sicherstellungsauftrag der KVen ad absurdum. Denn die Ideologie des Arbeitsentwurfs sehe vor, dass ein immer größerer Teil der ambulanten Versorgung nicht mehr im Kollektivvertrag, sondern in selektiven Verträgen geschehe. „Das ist das Liquidationsprogramm der KVen und der KBV“, sagte Köhler. Künftig werde der so genannte neue Wettbewerb der Regierung dazu führen, dass die kollektivvertragliche Versorgung nur noch eine Rückfallversicherung für unattraktive Regionen sei. Deutlich gab der KBV-Vorstand zu verstehen, dass das KV-System kein Selbstzweck sei. Dennoch will die Organisation durch Krisen-PR und populistische Maßnahmen wie Praxisschließungen um ihre Daseinsberechtigung kämpfen. Zudem, fügte Köhler hinzu, „gibt es ja noch den Bundesrat“. Die Länderkammer muss über das Reformgesetz abstimmen. © MM/aerzteblatt.de
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