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Verteidiger kämpft mit harten Bandagen für „Todespfleger von Sonthofen“

Donnerstag, 26. Oktober 2006

Kempten - Im Prozess gegen den wegen der Tötung von 28 Patienten angeklagten „Todespfleger von Sonthofen“ nutzte Rechtsanwalt Jürgen Fischer in seinem Plädoyer alle Möglichkeiten der verteidigung: Er attackierte die Vernehmungen des 28-jährigen Pflegers durch die Polizei nach dessen Festnahme als „unprofessionell“ und forderte, die Protokolle nicht als Beweismittel zuzulassen. Dem Staatsanwalt warf er „gedankliche Schlichtheit“ vor. Zudem habe ihn das Gutachten eines anerkannten Psychiaters über Stephan L. „enttäuscht“.
  
Das Plädoyer Fischers enthielt darüber hinaus Abrisse wichtiger vergleichbarer Urteile zu Patiententötungen und Sterbehilfe. Die wesentliche Stütze des Verteidiger-Plädoyers sind verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH). Besonders der Fall einer Pflegerin aus Wuppertal hat nach Auffassung Fischers so viele Parallelen zum Kemptener Fall, dass sich L. tatsächlich Hoffnung auf eine Verurteilung „nur“ wegen Totschlags machen könnte. Die Pflegerin war ebenfalls wegen Mordes angeklagt worden - und schließlich wegen Totschlags verurteilt worden. Der BGH hatte damals entschieden, dass die Pflegerin auf einer Intensivstation aus Mitleid gehandelt hatte und damit die Mordmotive wie Habgier oder niedere Beweggründe wegfielen.   

Der Staatsanwalt hatte wegen Mordes in dreizehn Fällen, 14-fachen Totschlags sowie einem Fall von Tötung auf Verlangen eine lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld gefordert. Eine Entlassung nach fünfzehn Jahren Haft wäre damit für den Pfleger unmöglich.
  
Am Donnerstag blieb zunächst offen, wie viele Fälle von Patiententötungen der Verteidiger überhaupt als erwiesen ansieht. Es sei zwar „völlig gesichert“, dass sein Mandant getötet habe, sagte Fischer. Die Zahl der Fälle liege aber unter denen, die ihm die Anklage vorwirft. Welches Strafmaß der Verteidiger fordert, sollte sich erst am späten Donnerstagnachmittag oder am Freitag entscheiden. © afp/aerzteblatt.de

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