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Ärzteschaft

Bundestag beschließt Reform des Vertragsarztrechtes

Freitag, 27. Oktober 2006

Andreas Köhler

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Vertragsarztrechts beschlossen. Mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedete das Parlament am 27. Oktober einen Regierungsentwurf, der dem Ärztemangel in strukturschwachen Regionen entgegenwirken soll. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete für das Gesetz, 111 dagegen und 44 Parlamentarier enthielten sich.

Nach dem Regierungsentwurf darf ein niedergelassener Arzt künftig Praxen in mehreren Zulassungsbezirken führen. Krankenhausärzte können ab dem kommenden Jahr zusätzlich in Praxen tätig sein. In Regionen mit zu wenigen Ärzten werden zudem geltende Altersgrenzen aufgehoben. Außerdem dürfen niedergelassene Ärzte künftig beliebig viele weitere Ärzte auch anderer Fachrichtungen mit flexibler Arbeitszeit beschäftigen. Bisher war nur die Anstellung eines in Vollzeit arbeitenden Arztes erlaubt.

„Das neue Vertragsarztrecht ist wichtig, kann allein die Probleme der Praxen aber nicht lösen. Was uns fehlt, ist eine echte Honorarreform“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, am 27. Oktober. Zwar habe die Politik einige Forderungen aus der Ärzteschaft aufgegriffen, die wichtigste aber nicht umgesetzt, nämlich die Abschaffung der Budgets. Köhler wies daraufhin, dass niedergelassene Ärzte für rund ein Drittel ihrer Leistungen kein Honorar erhalten. „Ohne Honorarreform ist das neue Vertragsarztrecht nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärte Köhler.

Das Gesetz soll Anfang 2007 in Kraft treten. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende November mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer. © hil/ddp/aerzteblatt.de

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