Hessen: KV schließt Versorgungsvertrag mit Betriebskrankenkasse
Freitag, 3. November 2006
Frankfurt/Rüsselsheim - Einen Versorgungsvertrag namens „Mein Arzt“ hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen mit der Betriebskrankenkasse (BKK) Aktiv geschlossen. Ist eine Überweisung vom Haus- zum Facharzt zur weiteren Behandlung notwendig, verpflichtet sich der Facharzt im Rahmen des Vertrages, einen Behandlungstermin innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung zu stellen. Ist der Patient arbeitsunfähig, beträgt die verbindliche Frist zur Terminvergabe durch den Facharzt eine Woche.
Bei vorab vereinbarten Terminen sichern die teilnehmenden Ärzte zudem zu, die Wartezeit der Patienten in der Regel auf 30 Minuten zu begrenzen. Die in den Vertrag eingeschriebenen Patienten zahlen die Praxisgebühr nur ein Mal im Kalenderjahr. Der Vertrag steht allen Versicherten der BKK Aktiv sowie allen hessischen Haus- und Fachärzten offen, die Versicherte der BKK Aktiv betreuen und die die im Vertrag geforderten Qualitätsanforderungen erfüllen.
Die eingeschriebenen Haus- und Fachärzte erhalten eine Steuerungspauschale von zehn Euro pro Quartal und Patient zusätzliches Honorar. Zu den Qualitätsanforderungen, die teilnehmende Ärzte zu erfüllen haben, gehören unter anderem die verpflichtende Teilnahme an ärztlichen Qualitätszirkeln zur Pharmakotherapie, der Einsatz evidenzbasierter Leitlinien sowie die Einführung eines internen Qualitätsmanagements.
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