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Tarifkonflikt für nichtärztliche Mitarbeiter an der Charité beendet

Freitag, 3. November 2006

Berlin - Der Aufsichtsrat der Charité-Universitätsmedizin Berlin hat einem gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und der dbb tarifunion erarbeiteten Eckpunktepapier Anfang November zugestimmt und damit den Tarifkonflikt an der Universitätsklinik beendet. „Wir begrüßen die Einigung ausdrücklich, auch wenn die zusätzlichen Belastungen für die Charité natürlich schmerzhaft sind“, erklärte der Direktor des Klinikums Dr. Behrend Behrends.

Der neue Tarifvertrag für nichtärztliche Mitarbeiter startet am 1. Januar 2007 und läuft bis Ende 2010. Es erfolgt eine sofortige Angleichung an die Regelungen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes TVöD. In drei Schritten wird das Gehaltsniveau um insgesamt 4,4 Prozent gesteigert und entspricht dann dem Tarifniveau des öffentlichen Dienstes. Lebensaltersstufen und Bewährungsaufstiege werden für alle Beschäftigten gewährt.

Auch bei der Arbeitszeit gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt einheitlich 39 Stunden. Insgesamt rechnet die Charité mit jährlich rund fünf Millionen Mehrkosten durch den Tarifabschluss. „Das ist der Preis, den wir unter anderem für mehr Flexibilität bei der dringend notwendigen Personalanpassung zahlen“, erklärte Behrends.

In einem ergänzenden „Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen in der Charité“ werden betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2012 ausgeschlossen. Im Gegenzug erhält die Charité Instrumente, die es ermöglichen, das Personal flexibler einzusetzen. So können Mitarbeiter, deren Arbeitsplatz wegfällt, dauerhaft oder befristet für eine neue Beschäftigung eingesetzt werden. Der neue Arbeitsplatz sollte in erster Linie in der Charité angesiedelt sein, die Vermittlung kann aber auch an einen externen Arbeitgeber erfolgen. © hil/aerzteblatt.de

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