Mainz – Auf die Vorteile des neuen Vertragsarztrechtes für niedergelassene Ärzte hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz erneut hingewiesen. Hauptbestandteil des Gesetzes ist, dass in Gebieten mit drohendem Ärztemangel die Altersgrenze für die Zulassung eines Mediziners von 55 Jahren entfällt und die Altersbeschränkung für die ärztliche Tätigkeit von 68 Jahren aufgehoben wird. Auch eine Teilzeittätigkeit ist künftig erlaubt.
Dies ermöglicht, zusätzlich zur Arbeit in der eigenen Praxis auch an anderer Stelle zu arbeiten, zum Beispiel in einem Krankenhaus. Zudem schafft das Gesetz Möglichkeiten, angestellte Ärzte in der eigenen Praxis zu beschäftigen oder eine Zweigpraxis an einem anderen Ort zu eröffnen. „Für die Ärzte bedeutet das Gesetz mehr Flexibilität. Insbesondere für die nachwachsende Ärztegeneration, die zunächst in einem Angestelltenverhältnis in die vertragsärztliche Praxis einsteigen kann, ohne sofort den risikoreichen Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen“, erklärte der Vorsitzende der KV, Dr. Carl-Heinz Müller, am 7. November.
Er betonte allerdings dass eine Umsetzung des Gesetzes ohne eine entsprechende Anpassung der Vergütung „schwerlich vorstellbar ist. Das ärztliche Vergütungssystem ist deshalb dringend zu erneuern und eine leistungsgerechte Bezahlung in Euro und Cent einzuführen“, erklärte Müller.
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