Insulinanaloga: Barmer verteidigt Rabattverträge
Donnerstag, 9. November 2006
Berlin - Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer-Ersatzkasse, Klaus Richter, hat Kritik von Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern für Insulinanaloga zurückgewiesen. „Wir sind froh, dass wir mit der Industrie entsprechende Verträge schließen konnten“, sagte Richter in Berlin. So könnten Typ-2-Diabetiker ihre Therapie wie gewohnt fortsetzen, ohne Mehrkosten zahlen zu müssen. Die Einwände der KVen seien nicht nachvollziehbar, zumal Vertragsärzte durch die Regelung der Barmer vor Regressen geschützt würden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und Vertreter von KVen fordern dagegen, dass Hersteller und Kassen, die entsprechende Vereinbarungen geschlossen haben, diese offenlegen. Solange den Kassenärztlichen Vereinigungen die Verträge nicht vorlägen, bestehe keine Preissicherheit, heißt es vonseiten der KVen und des Bundesausschusses.
Vorausgegangen ist dem Streit ein Beschluss des G-BA, wonach kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Typ-2-Diabetikern zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann verordnungsfähig bleiben, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Genau dies stellten die Rabattverträge zwischen der Barmer und den Pharmaherstellern „Lilly“, „Novo Nordisk“, Sanofi-Aventis“ und „Berlin-Chemie“ sicher, sagte Barmer-Vorstand Richter. © SR/aerzteblatt.de
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