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Forschungsgemeinschaft: Revision des Stammzellgesetzes notwendig

Freitag, 10. November 2006

Berlin - Vorschläge der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), das Stammzellgesetz zu revidieren, haben eine neue politische Diskussion um die Forschung an embryonalen Stammzellen entfacht. Die DFG will erreichen, dass sich deutsche Wissenschaftler stärker daran beteiligen können. Seit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes im Jahr 2002 habe sich die Forschung an embryonalen Stammzellen als „unverzichtbar“ für die Grundlagenforschung und als mögliche Basis für Therapien erwiesen, sagte DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker am Freitag in Berlin. Die Politik reagierte unterschiedlich auf die DFG-Forderung. 

Das Gesetz erlaubt Winnacker zufolge deutschen Wissenschaftlern, lediglich vor 2002 erstellte Zelllinien zu verwenden. Diese entsprächen jedoch nicht den heutigen internationalen Standards und seien mit Viren oder tierischen Zellprodukten verunreinigt. Daher müsse die „Stichtagsregelung“ abgeschafft werden, um deutschen Forschern den Zugriff auf neuere Zelllinien ausländischer Stammzellbanken zu ermöglichen - allerdings weiterhin beschränkt auf aus „überzähligen“ Embryonen gewonnenes Material. 

Dessen Einfuhr sollte nicht nur für die Grundlagenforschung, sondern zum Beispiel auch für toxikologische und pharmakologische Testverfahren erlaubt werden, sagte DFG-Vizepräsident Jörg Hacker. Um eine „Isolierung“ und „Kriminalisierung deutscher Forscher“ zu beenden, die in internationalen Projekten oder bei der Arbeit in ausländischen Labors mit in Deutschland verbotenem Zellmaterial zu tun haben, soll laut Forderung der DFG außerdem die Strafandrohung aus dem Gesetz gestrichen werden.

Winnacker zeigte sich zuversichtlich, die Forderungen politisch durchsetzen zu können. Die Stammzellforschung erweise sich als Schlüsseltechnologie für Medizin und Biotechnologie. Es bestünden berechtigte Hoffnungen für künftige therapeutische Anwendungen. Die DFG bekräftigte zudem ihre Zustimmung zum Verbot aller Ansätze, „die Eingriffe in die menschliche Keimbahn, einschließlich der Herstellung von Chimären und Hybriden, beabsichtigen“. Jüngste britische Experimente, bei denen menschliche Erbinformationen in entkernte Rindereizellen eingepflanzt werden, lehnte Winnacker ab.

Die Bundesregierung werde gemeinsam mit dem Bundestag die Strafbarkeit der ungenehmigten Einfuhr und Verwendung von embryonalen Stammzellen eingehend prüfen, sagte Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) zu. Dabei solle auch die Verunsicherung deutscher Forscher wegen einer möglichen Strafbarkeit ihrer Teilnahme an internationalen Projekten Thema sein. Die Abschaffung des Stichtages 1. Januar 2002 lehnte Schavan ab. Sie äußerte Bedenken, andernfalls könnten von Deutschland „Anreize zur Zerstörung von Embryonen“ ausgehen.  

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Der forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, sieht daneben bei der geforderten Erweiterung der Einfuhrzwecke noch Beratungsbedarf. Grünen-Sprecherin Priska Hinz lehnte einen Stammzellimport zu therapeutischen Zwecken klar ab: Schließlich befinde sich die Stammzellforschung weltweit noch im Grundlagenstadium. Dagegen forderte NRW-Innovationsminister Andreas Pinkwart (FDP) den Bundestag auf, schnell zu einer Novellierung des Stammzellgesetzes im Sinne der DFG-Vorschläge zu kommen. Deutsche Wissenschaftler müssten „auf internationalem Niveau forschen“ und sich darauf verlassen können, dass sie sich dabei nicht strafbar machten, betonte Pinkwart. © afp/kna/aerzteblatt.de

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