Krankenkassen sollen für Impfvorrat gegen Grippe-Pandemie zahlen
Donnerstag, 23. November 2006
Berlin - Den gesetzlichen Krankenkassen drohen möglicherweise zusätzliche finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe. Der Bundesrat entscheidet am Freitag über einen Gesetzentwurf des Landes Hamburg, wonach sich die Kassen an den Kosten für die Impfvorräte zur Bekämpfung einer möglichen Grippepandemie beteiligen sollen. Konkret geht es um den Vorrat an antiviralen Arzneimitteln, mit denen die Bevölkerung nach einem möglichen Ausbruch einer Grippepandemie versorgt werden soll. Dem Entwurf zufolge soll jede Kasse entsprechend dem Anteil ihrer Versicherten an der Gesamtbevölkerung zahlen. Begründet wird der Vorstoß unter anderem damit, dass durch die Impfstoffe aufgrund dann abgemilderter Krankheitsverläufe hohe Folgekosten vermieden werden könnten.
Die Bundesländer sollen für den Fall, dass die Vogelgrippe auf den Menschen überspringt und eine weltweite Grippe-Epidemie verursacht, für 20 Prozent der Bevölkerung antivirale Mittel bereithalten. Damit sollen im Pandemiefall wenigstens die besonders gefährdeten Personengruppen wie medizinisches Personal und Sicherheitskräfte versorgt werden können. Nach Angaben der Tageszeitung „Die Welt“ vom Donnerstag haben die Länder diesen Arzneivorrat inzwischen angelegt. Die Kosten dafür von geschätzten 0,3 bis 0,7 Milliarden Euro wollen sie aber nicht übernehmen.
Nach Ansicht des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK) sind Arzneimittel gegen eine Grippepandemie Teil des Katastrophenschutzes, für den die Länder zuständig seien. „Die Ausführung des Infektionsschutzgesetzes ist Angelegenheit der Länder im Sinne des Grundgesetzes. Die Kosten sind deshalb aus öffentlichen Mitteln zu tragen“, zitiert die „Welt“ den BKK Bundesverband. Kämen zu den Kosten für den Medikamentenvorrat noch die Kosten für jede Impfdosis und für den einzelnen Impfvorgang hinzu, rechnen die Kassen demnach mit 1,3 bis 1,7 Milliarden Euro zusätzlichen Belastungen.
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