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Meyer will Wert von Patientenverfügungen begrenzen

Donnerstag, 23. November 2006

Frankfurt - Für den Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Hans Joachim Meyer, muss der Wert von Patientenverfügungen begrenzt werden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beitrag für „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt Meyer, der Verfügung stehe die vielfach belegte Erfahrung entgegen, dass Menschen bereit und fähig seien, mit schweren Krankheiten zu leben und diese auch zu überleben.

Ob dies bei einem Entscheidungsunfähigen zutreffe, wisse ein mit ihm Vertrauter möglicherweise besser als eine „unter ganz anderen Umständen unterschriebene Patientenverfügung“. Wer unter Verweis auf individuelle Autonomie von einer absoluten Geltung der Verfügungen ausgehe und so die „Lebenswirklichkeit ausblendet“, könne entgegen guten Absichten einer Versuchung zur „Entsorgung“ Alter und Kranker Vorschub leisten, so Meyer.

Für den ehemaligen sächsischen Wissenschaftsminister entspricht es der Achtung der Menschenwürde, wenn eine Entscheidung von einem Bevollmächtigten oder Betreuer des nicht Entscheidungsfähigen und einem ärztlichen Konsilium getroffen würde. Dabei müsse eine Verfügung „gebührend beachtet“ werden. Dieses Verfahren will Meyer im Betreuungsrecht geregelt sehen. Die Rechtlichkeit dieses Verfahrens, nicht aber die Entscheidung sollte gerichtlich nachgeprüft werden können. © kna/aerzteblatt.de

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